In einem überraschenden Wendepunkt des Rechtsstreits um die umstrittene Newszone-App haben klagende Verlage ihre Berufung angekündigt. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die App entgegen einer früheren Entscheidung nicht mehr als presseähnlich angesehen wird. Dies sorgt für Verwirrung, da die Kammer zuvor in einem anderen Verfahren ganz klar die Presseähnlichkeit bejaht hatte! Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) zeigt sich enttäuscht über diese Abkehr.
Thomas Deicke, der CEO der Saarbrücker Zeitung und Mitglied des BDZV, äußert deutlich: „Der Sachverhalt ist unverändert!“ Es ist ein klarer Aufruf an alle klagenden Verlage, ihr Recht zu verteidigen und in Berufung zu gehen. Selbst der neue Medienstaatsvertrag, der die Beurteilung der Presseähnlichkeit klar regeln soll, wird hier in Frage gestellt. Deicke betont, dass es entscheidend ist, die Presseähnlichkeit gezielt auf die Newszone-App anzuwenden – nicht auf breitere Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Kritik an Urteil
Besonders skandalös ist die Entscheidung des Gerichts, Werbeaussagen des SWR, die die App als werbefrei loben, für zulässig zu erklären. Der BDZV argumentiert, dass Werbung für Selbstverständlichkeiten irreführend ist und daher unterlassen werden sollte. Der Verband fordert eine Grundsatzklärung und sieht die Notwendigkeit, gegen solche Praktiken vorzugehen.
Ein weiteres Streitfeld ist die vermeintliche Zwangsschlichtung, die Tageszeitungsverlage durch das LG Stuttgart angedroht wird, bevor sie gegen Rundfunkanstalten rechtliche Schritte einleiten können. Der BDZV lehnt diese Praxis ab und verweist darauf, dass solche Rechtsfragen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geklärt werden müssen. Die Situation wartet nur darauf, in den nächsten Instanzen weiter entschärft oder eskaliert zu werden!