Italienischer Autofahrer nimmt totes Reh nach Unfall im Kofferraum mit!
Ein 64-jähriger Italiener nahm nach einem Wildunfall ein totgefahrenes Reh im Kofferraum mit. Polizei zeigt ihn an.

Italienischer Autofahrer nimmt totes Reh nach Unfall im Kofferraum mit!
In den frühen Morgenstunden des 17. September 2025 kam es in Obervellach, im Bezirk Spittal an der Drau, zu einem skandalösen Vorfall. Ein 64-jähriger italienischer Fahrer kollidierte mit einem Reh auf der Mölltal Straße (B106) in Fahrtrichtung Kolbnitz. Das Tier verendete sofort nach dem Zusammenstoß.
Trotz des tragischen Unfalls entschied sich der Fahrzeuglenker, das verendete Reh in seinen Kofferraum zu laden, ohne die Polizei zu informieren oder den gesetzlichen Meldepflichten nachzukommen. Dies führte zu seiner Festnahme, als eine Polizeistreife ihn gegen 4:40 Uhr anhielt und eine allgemeine Kontrolle durchführte. Bei dieser Kontrolle entdeckten die Beamten das tote Tier im Kofferraum des Fahrzeugs.
Reaktionen und Folgen des Vorfalls
Der Vorfall könnte rechtliche Konsequenzen für den 64-Jährigen haben. Die Polizei leitete ein Verfahren gegen ihn ein, und er wird der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Eine vorläufige Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren hundert Euro wurde aufgrund von Verwaltungsübertretungen bereits eingehoben. Der Schaden, der durch die Kollision mit dem Reh entstand, wird von der zuständigen Jagdgesellschaft auf einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag geschätzt.
Das verendete Reh wurde von der Polizei sichergestellt und an die Jagdgesellschaft übergeben. Diese Art von Vorfällen ist nicht nur bedauerlich für die Tierwelt, sondern wirft auch Fragen bezüglich der Haftung und der Beweisführung bei Wildunfällen auf. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass Wildunfälle in der Regel von Teilkaskoversicherungen gedeckt sind, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen, wie die Jagdverband.de berichtet.
Über Wildunfälle und Versicherungen
Wildunfälle stellen ein signifikantes Problem für Autofahrer dar. Im Jahr 2007 gab es in Deutschland rund 2.800 Verletzte aufgrund solcher Unfälle. Ein Oberlandesgericht wies beispielsweise einen Entschädigungsanspruch ab, weil der Autofahrer nicht nachweisen konnte, dass er mit einem Hasen kollidiert war. Bei Wildunfällen sind die Spuren am Fahrzeug im Normalfall eindeutig, insbesondere bei Kollisionen mit Rehen oder Wildschweinen.
Die Versicherungsunternehmen regulieren in Deutschland Sachschäden in Höhe von etwa 447 Millionen Euro jährlich, die durch Wildunfälle entstehen. Autofahrer müssen stets darauf achten, ihre Unfälle ordnungsgemäß zu dokumentieren, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Insbesondere kann eine Wildschadensbestätigung von der Polizei oder dem Jagdpächter hierbei hilfreich sein.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Vorfall in Obervellach nicht nur eine rechtliche Dimension hat, sondern auch die Verantwortung der Autofahrer im Umgang mit tierischen Mitbewohnern in den Fokus rückt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Konsequenzen für den 64-Jährigen entwickeln werden, und ob diese Situation als Warnung für andere dienen kann.
Für weitere Informationen über solche Vorfälle und deren rechtlichen Folgen lesen Sie auch die Berichte auf Kleine Zeitung und Mein Bezirk.