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Italien kippt veraltetes Adoptionsgesetz: Singles dürfen jetzt Kinder adoptieren!

Das italienische Verfassungsgericht hat ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das die Möglichkeiten für alleinstehende Personen, ausländische Kinder zu adoptieren, erheblich erweitert. In einem historischen Entscheid vom 22. März 2025 wurde ein 40 Jahre altes Gesetz, das die Adoption auf verheiratete Paare beschränkte, für verfassungswidrig erklärt. Die Richter betonten, dass alleinstehende Personen ebenso in der Lage sind, ein stabiles sowie liebevolles Umfeld für bedürftige Kinder zu bieten. Diese Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Zahl der Adoptionsanträge für ausländische Kinder in Italien rückläufig ist, und steht im Einklang mit den Forderungen nach einer Anpassung der Adoptionsgesetze, um den gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden, wie nwb.de berichtete.

Paolo Limonta, Präsident der italienischen Vereinigung CIAI, die sich für die Adoption ausländischer Kinder engagiert, bekräftigte die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung. Er erklärte, dass das Verbot für Alleinstehende nicht nur das Geburtsrecht der Kinder auf ein harmonisches familiäres Umfeld gefährde, sondern auch überholte gesellschaftliche Normen und Strukturen widerspiegele. Politische Stimmen, wie die von Alessandro Zan, einem führenden Mitglied des Partito Democratico, bezeichneten das Urteil als Meilenstein für die Rechte von Minderjährigen und forderten sofortige Gesetzesänderungen im Parlament, um die Selbstbestimmung der Adoptionswilligen zu gewährleisten.

Entwicklungen im deutschen Adoptionsrecht

Parallel zu den Entwicklungen in Italien wurde in Deutschland eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 11. August 2021 thematisiert, die wichtige Fragen zur Volljährigenadoption aufwarf. Der BGH wies den Antrag auf Volljährigenadoption zurück, weil die vorliegenden Gesetze forderten, dass ein Kind nur gemeinschaftlich von einem Ehepaar angenommen werden kann. Diese Vorschrift soll Stiefkindverhältnisse vermeiden und stellt klar, dass die Adoption in der Regel eine umfassende Lebensgemeinschaft zwischen den Adoptierenden und dem Kind voraussetzt, wie detailliert in den Urteilsbegründungen zu lesen ist. Das Gericht entschied, dass der adoptierten Person in diesem speziellen Fall keinerlei rechtliche Ansprüche oder verfassungsrechtlichen Schutz im Hinblick auf die angestrebte Vater-Sohn-Beziehung zustehen, da der entsprechende Antrag nicht die notwendigen Bedingungen erfüllte.

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Beste Referenz
krone.at
Weitere Quellen
datenbank.nwb.de

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