Deutschland

Inklusive Jugendhilfe in Gefahr: Bund schlägt massive Reform vor!

Der Referentenentwurf zur inklusiven Jugendhilfe in Berlin sorgt für Empörung: Der bpa kritisiert eine massive Verschlechterung des Rechtsschutzes für private Träger und fordert die schleunige Beseitigung diskriminierender Strukturen, um echte Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe zu verwirklichen!

In einem neuen Entwurf zur inklusiven Jugendhilfe hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Plan vorgestellt, der sowohl auf Zustimmung als auch auf heftige Kritik stößt. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) äußert Bedenken gegenüber dem Dokument, das ihrer Meinung nach nicht die notwendige Fortschrittlichkeit und Gleichbehandlung für private Leistungserbringer bietet.

„Dieser Entwurf zeigt eine erschreckende Fachlichkeit und bietet keinen klaren Ansatz zur Beseitigung der bestehenden Diskriminierungen“, erklärt Christof Schaefers, ein führendes Mitglied des bpa für die Kinder- und Jugendhilfe. Er hebt hervor, dass die angestrebte Zusammenführung der Eingliederungshilfe mit der Kinder- und Jugendhilfe möglicherweise zu einer weiteren Verschärfung der Ungleichbehandlung führen könnte. Der bpa sieht in den bestehenden Strukturen, die auf Exklusion basieren, ein Hindernis für die Entwicklung einer modernen und inklusiven Jugendhilfe.

Kritik an der bestehenden Gesetzeslage

Der bpa betont, dass die aktuelle Form des SGB VIII, welches die soziale Arbeit im Bereich Kinder- und Jugendhilfe regelt, diskriminierende Elemente für private Anbieter beibehält. Dies steht im Widerspruch zu dem geforderten inklusiven Selbstverständnis des Gesetzes. „Es ist entscheidend, dass keine Partei in diesem Bereich benachteiligt wird“, sagt Schaefers und fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf für November völlig überarbeitet und diskriminierungsfrei vorzulegen.

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Ein weiterer kritikpunkt ist die angekündigte massive Einschränkung des Rechtsschutzes für ambulante Anbieter der Eingliederungshilfe. Schaefers erklärt, dass das bereits überholte zweigeteilte Vertragsrecht, das es ambulanten Leistungserbringern schwer macht, ihre Anliegen vor Schiedsstellen zu bringen, endlich abgeschafft werden muss, um eine gerechte Behandlung zu gewährleisten.

Die Forderungen des bpa sind klar: Alle Benachteiligungen privater Leistungserbringer müssen aufgehoben werden, um eine echte Gleichberechtigung zu erreichen. Die Zukunft der inklusiven Jugendhilfe hängt entscheidend davon ab, dass alle Anbieter gleichwertig behandelt werden. Der bpa hat sich daher vehement für umfassende Änderungen ausgesprochen, um die reibungslose Umsetzung inklusiver Prinzipien zu gewährleisten.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diese kritischen Stimmen reagieren wird und ob tatsächlich eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs erfolgt. Die Herausforderungen sind groß, und die Zeit drängt, um eine inklusive Zukunft im Bereich der Jugendhilfe zu schaffen. Die Entwicklungen in diesem Bereich sind entscheidend und werden genau beobachtet, wie www.presseportal.de berichtet.

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