DeutschlandWerra-Meißner-Kreis

Impfpass-Fälscher in Eschwege: 39-Jähriger vor Gericht verurteilt!

In einem bemerkenswerten Fall von Urkundenfälschung wurde ein 39-Jähriger aus dem Werra-Meißner-Kreis kürzlich am Amtsgericht in Eschwege verurteilt. Er hatte die Verantwortung für zwölf gefälschte Impfpässe übernommen, die er sowohl für sich als auch für Freunde und Familienangehörige angefordert hatte. An diesem Dienstag wurde er zu einer Geldstrafe von insgesamt 180 Tagessätzen verurteilt, was für ihn eine empfindliche finanzielle Belastung bedeutet.

Die Tat, die in den letzten Jahren immer wieder Schlagzeilen machte, steht im Kontext der Coronapandemie, die das Leben vieler Menschen nachhaltig beeinflusst hat. Die Anklage lautete auf Urkundenfälschung und Beihilfe hierzu. Der Angeklagte hatte diese gefälschten Dokumente im Jahr 2022 bei einem Fälscher bestellt, der gesondert zur Verantwortung gezogen wurde. In den impfpassähnlichen Dokumenten waren die Angaben zu zwei Covid-Impfungen gefälscht, komplett mit den falschen Unterschriften eines Arztes aus Alsfeld.

Wie der Angeklagte in die Fälschung verwickelt wurde

Der Angeklagte hatte den Fälscher über eine Telegram-Gruppe kennengelernt. Durch diese Plattform gab er über mehrere Monate hinweg die jeweiligen Bestellungen auf, wobei er die persönlichen Daten der betroffenen Personen wie Name und Geburtsdatum in Anwesenheit dieser weitergab. Dieser Umstand könnte auf einen gewissen Grad an Planung und auch Naivität seinerseits hinweisen.

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Nach rechtlicher Einschätzung des Bundessozialgerichts (BGH) war auch das Fälschen von Impfbescheinigungen in Deutschland schon vor 2022 ein klar strafbares Vergehen. In diesem Jahr fällte der BGH eine Entscheidung, die einen zuvor geäußerten Freispruch des Landgerichts Hamburg bezüglich eines anderen Falls aufhob und so klarstellte, dass es keine Ausnahmen von der Strafbarkeit gab. Die rechtlichen Konsequenzen des Fälschens von Impfpässen rücken damit immer mehr ins öffentliche Bewusstsein.

„Ich wusste nicht, dass ich mich strafbar mache“, äußerte der Angeklagte bei seiner Befragung. Er erklärte, dass während der Pandemie eine Art Hysterie herrschte, und er den gefälschten Impfausweis lediglich zur Sicherheit angefordert habe. Demnach stellte er sich die Frage, ob das Halten eines solchen Ausweises strafbar sei, solange er ihn nicht benutze. Diese Sichtweise wurde jedoch von der Vorsitzenden Richterin als irreführend gegenüber der geltenden Gesetzgebung betrachtet. Sie wies darauf hin, dass er sich hätte rechtlich beraten lassen können, was er jedoch unterließ.

Urteil und Auswirkungen auf das Leben des Angeklagten

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Wolfgang Heß, brachte während des Verfahrens zur Sprache, dass aus heutiger Sicht viele politische Entscheidungen während der Pandemie hinterfragt werden sollten. Seiner Meinung nach hätten diese politischen Fehlentscheidungen nicht die gleichen Konsequenzen für die Verantwortungsträger wie für normal Bürger. „Es gab keine überhohen Sterblichkeitszahlen bei den Fällen, die wir bis heute kennen“, argumentierte er und verdeutlichte damit die komplexe und strittige Thematik rund um die Pandemie.

Trotz dieser Argumente sah die Richterin den Tatbestand der Urkundenfälschung als eindeutig gegeben und folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft zur Güte des Urteils. Aufgrund der finanziellen Situation des Angeklagten, der Bürgergeldempfänger ist und kürzlich Vater wurde, wurde der Tagessatz auf 15 Euro festgesetzt. Zudem muss der Mann die Kosten des Verfahrens tragen. Er nahm das Urteil an, ließ sich jedoch die Möglichkeit offen, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Dieser Fall beleuchtet nicht nur die rechtlichen Implikationen von Urkundenfälschungen in einer sensiblen Zeit, sondern wirft auch moralische Fragen auf, die viele in der Gesellschaft beschäftigen.

Für weiterführende Informationen zu diesem Fall können interessierte Leser den ausführlichen Bericht auf www.hna.de nachlesen.

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