Deutschland

Illegale Müllentsorgung im Börde-Kreis: 12 Big-Packs Asbest entdeckt!

Klein Wanzleben steht im Zeichen eines besorgniserregenden Vorfalls, der in der Region für erhebliches Aufsehen sorgt. In den vergangenen Tagen wurde eine alarmierende Menge an Asbestmüll an den Klärteichen der Zuckerfabrik Nordzucker AG entdeckt. Zehn Big-Packs, große Transportbehälter, die jeweils bis zu 1.500 Kilogramm fassen können, wurden illegal in den Landschaftsraum entsorgt.

Laut Bürgermeisterin Grit Matz (CDU) wurde der Vorfall durch Mitarbeiter des Unternehmens Nordzucker gemeldet. Die Säcke wurden an einer Zufahrt zur Kläranlage abgeladen, unmittelbar an der B246 a, zwischen Wanzleben und Klein Wanzleben. Die Behörden haben Grund zu der Annahme, dass die Entsorgung am Wochenende stattfand.

Rechtliche Folgen

Die illegale Ablagerung dieses krebserregenden Materials ist von solcher Dimension, dass sie nicht nur als Ordnungswidrigkeit gilt, sondern als Straftat nach Paragraf 326 des Strafgesetzbuches eingestuft wird, wie Ordnungsamtsleiter Kai Pluntke betont. Der Landkreis Börde wurde als zuständige Abfallbehörde informiert und ist nun für die weitere Bearbeitung des Vorfalls zuständig.

Kurze Werbeeinblendung

Die Größenordnung des Abfalls wirft Fragen auf. Die Verwaltung ruft die Bürger auf, Beobachtungen zu melden, da dies möglicherweise Hinweise auf den Transport des Materials oder vergangene Asbest-Abrisstätigkeiten in der Region geben könnte. Der gefährliche Asbest, der hier entsorgt wurde, kann beim Einatmen zu ernsthaften Gesundheitsschäden führen, was durch die Informationen des Umweltbundesamtes untermauert wird.

Stellt man sich die finanziellen Aspekte des sowieso problematischen Entsorgungsprozesses vor, so ist die illegale Entsorgung von Asbest nicht nur gefährlich, sondern auch kostspielig. Für die ordnungsgemäße Entsorgung von einer Tonne Asbest fallen Kosten von bis zu 300 Euro an. Für die betroffenen Behörden ist dies eine erschreckende Entwicklung, da es durch die Menge und die Art des Abfalls einen neuen Höhepunkt in der Thematik illegaler Müllentsorgung erreicht.

Die rechtlichen Konsequenzen für Personen, die beim Umgang mit Asbest gegen die Vorschriften verstoßen, sind gravierend. Wer krebserzeugende Materialien unerlaubt lagert oder entsorgt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder hohen Geldstrafen rechnen. In Deutschland ist seit 1993 die Herstellung, der Vertrieb und die Verwendung von Asbest vollkommen verboten. Die EU hat dieses Verbot noch strenger gefasst.

In der Vergangenheit kam es in der Einheitsgemeinde Wanzleben immer wieder zu illegaler Müllablagerung, jedoch nicht in vergleichbarem Umfang. Die Behörden sind in Alarmbereitschaft, um sicherlich auch in Zukunft über solch gefährliche Vergehen weiter aufzuklären und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Mehr Details zu diesem Vorfall und zur weiteren Vorgehensweise der zuständigen Behörden sind in einem aktuellen Bericht auf www.volksstimme.de nachzulesen.


Details zur Meldung

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"