Gießen – Die Einhaltung des Mindestlohns hat kürzlich in Hessen hohe Priorität erlangt, als 100 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung teilnahmen. Dieses koordinierte Vorgehen fand in Nord-, Ost- und Mittelhessen statt und wurde durch die Zusammenarbeit mit örtlichen Finanzämtern und Job-Centern unterstützt.
Insgesamt wurden 88 Arbeitgeber unter die Lupe genommen, und mehr als 270 Arbeiter wurden zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Die Prüfungen erstreckten sich über diverse Branchen, darunter Wäschereien, Friseursalons, Kosmetikstudios und Gastronomiebetriebe. Im Fokus stand nicht nur die korrekte Zahlung des Mindestlohns in Höhe von 12,41 Euro, sondern auch die ordnungsgemäße Führung der vorgeschriebenen Arbeitgeberunterlagen.
Festgestellte Verstöße und Untersuchungen
Es wurden in acht Fällen erste Hinweise auf mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn gefunden, die nun weiter untersucht werden müssen. Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen, erklärte: „Die vor Ort erhobenen Daten werden nun im Nachgang mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen.“ Diese sorgfältige Prüfung ist eine wichtige Maßnahme, um die Rechtskonformität der Arbeitgeber zu gewährleisten.
Besonders auffällig war, dass im Bezirk Gießen zwei vietnamesische Frauen im Alter von 19 und 34 Jahren in einem Nagelstudio ohne die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen angetroffen wurden. Dies war auch der Fall für zwei Georgier im Lahn-Dill-Kreis, die in einem Barbershop arbeiteten. Darüber hinaus hatte ein 24-jähriger Inder in einem Schnellrestaurant und ein 30-jähriger Vietnamese in einem Nagelstudio ebenfalls keine gültigen Arbeitsunterlagen.
Diese Festnahmen zeigen die strengen Kontrollen, die im Rahmen dieser umfangreichen Prüfung durchgeführt wurden. Insgesamt waren acht Arbeitnehmer betroffen, die keine entsprechenden Papiere vorlegen konnten und gegen die deshalb Strafverfahren eingeleitet wurden. Die Entscheidung über ihren weiteren Aufenthalt obliegt jetzt den jeweiligen Ausländerbehörden. Auch gegen die Arbeitgeber wird nun ermittelt.
Im Jahr 2022 leitete das Hauptzollamt Gießen bereits 212 Verfahren wegen möglicher Mindestlohnverstöße gegen Arbeitgeber ein. Diese ordnungsgemäße Umsetzung des Mindestlohns und die Kontrolle der Arbeitsbedingungen sind von großer Bedeutung für den Arbeitsmarkt.
Europäische Zusammenarbeit im Fokus
Die bundesweite Schwerpunktprüfung war Teil einer groß angelegten Aktion der Europäischen Union, die am 17. Oktober 2024 stattfand. Bei dieser bedeutenden grenzüberschreitenden Prüfung wurden zahlreiche Arbeitsmarktinspektoren aus verschiedenen EU-Ländern einbezogen. Federführend hierbei war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Der Schwerpunkt dieser Maßnahmen lag in der Bundesrepublik Deutschland, mit einem besonderen Augenmerk auf grenzüberschreitende Fälle von Schwarzarbeit.
Insgesamt waren mehr als 3.300 Zöllner*innen in Deutschland im Einsatz, begleitet von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten, die die Maßnahmen beobachteten. Diese internationale Zusammenarbeit hat die Relevanz und den Ernst der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung unterstrichen. Es zeigt sich, dass die Mitgliedstaaten entschlossen sind, gemeinsam gegen die Umgehung von Mindestlohnbestimmungen vorzugehen.
Die umfassende Kontrolle und die internationalen Bemühungen sind grundlegende Voraussetzungen, um faire Arbeitsbedingungen zu fördern. Wie mittlerweile bekannt ist, leisten solche Aktionen einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung von Rechtskonformität am Arbeitsmarkt und dem Schutz der Arbeitnehmerrechte. Die fortgesetzte Evaluierung der Arbeitsplätze in den verschiedenen Branchen ist unerlässlich, um Missstände aufzudecken und gegen die Umgehung von Arbeitsrichtlinien vorzugehen.