In Wiesbaden tritt ab Donnerstag, dem 26. September, eine neue Allgemeinverfügung in Kraft, die bedeutende Lockerungen für die Jagd in der Sperrzone II mit sich bringt. Das zuvor geltende totale Jagdverbot wird aufgehoben, was Jagdausübenden neue Möglichkeiten eröffnet. Besonders die Einzeljagd auf Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie die Jagd auf Raubwild sind nun erlaubt. Doch hier kommen einige Regeln ins Spiel, die es zu beachten gilt.
Die Jagd darf ausschließlich bei Tageslicht im Offenland durchgeführt werden. Um den Schutz der Tierbestände zu gewährleisten, ist es unerlässlich, einen Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand und zu potenziellen Schwarzwildbeständen einzuhalten. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um sowohl die Jagdausübung sicherer zu machen als auch die Wildpopulation in der Region verantwortungsvoll zu bewirtschaften.
Vorschriften zur Jagdausübung
Die Jagdzeiten sind klar geregelt: Diese müssen im Zeitraum von 30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang stattfinden. Zudem wird die Nutzung von Schalldämpfern bei der Jagd zur Pflicht, ein weiterer Schritt zur Lärmreduktion in der Natur. Für die Fallenjagd ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich, während die Jagd auf Federwild und die Beizjagd einer gesonderten Genehmigung bedürfen.
Besonders hervorzuheben ist, dass auch das Monitoring von Hasen und Rebhühnern nun erlaubt ist. Diese Maßnahme dient dazu, einen besseren Überblick über die Wildpopulationen zu erhalten und die Bestände genauer zu beobachten. Darüber hinaus müssen während der Jagdausübung Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um die Gesundheit der Wildtiere zu schützen und potenziellen Krankheitsübertragungen vorzubeugen.
Eine weitere erfreuliche Nachricht für Hundehalter: Die bisherige Leinenpflicht im angegebenen Gebiet entfällt. Dies bringt mehr Freiheit für die Hundehaltern und ihren Tieren, allerdings bleibt die Verantwortung der Halter gewahrt, um Konflikte mit der Tierwelt zu vermeiden.
Für detaillierte Informationen zu diesen Änderungen und zu den genauen Bedingungen der Jagdausübung in Wiesbaden können Interessierte die Website der Stadt Wiesbaden besuchen. Dies stellt sicher, dass sowohl Jäger als auch Bürger über die neuen Regelungen vollständig informiert sind.