Wiesbaden

EDEKA Snack Balls: Rückruf wegen gefährlicher Metallsplitter

EDEKA ruft am 5. September 2024 in Hessen und anderen Bundesländern die Snacks "Snack Balls Dattel Haselnuss Kakao" wegen der Gefahr von Metallsplittern zurück, die zu ernsthaften Verletzungen führen können.

Aktuell gibt es einen alarmierenden Rückruf von EDEKA, der eine ernsthafte Gefahrenquelle für Verbraucher darstellt. Die betroffenen Snacks, die im Einzelhandel erhältlich sind, könnten potenziell Verletzungen hervorrufen. Hier sind die Details zur Rückrufaktion.

05. September 2024 um 20:30 UhrWiesbaden

Die Verbraucherzentrale von Bund und Ländern hat am 5. September 2024 über einen Rückruf von EDEKA Snack Balls Dattel Haselnuss Kakao informiert. Diese Produkte, die in Einzelhandelsgeschäften verkauft wurden, könnten Metallsplitter enthalten, die beim Verzehr zu ernsthaften inneren Verletzungen im Mundbereich führen können.

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Der Rückruf betrifft eine 145 g Packung, deren Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem 01.03.2025 datiert ist. Laut lebensmittelwarnung.de sind die Snacks in verschiedenen EDEKA-Filialen sowie im Marktkauf erhältlich gewesen.

Wichtige Details zu den betroffenen Produkten

Die Snacks sind nicht nur in Hessen, sondern auch in zahlreichen anderen Bundesländern verkauft worden. Verbraucher sollten besonders vorsichtig sein und auf die untenstehenden Informationen achten, um mögliche Risiken zu vermeiden.

Eine umfassende Liste der betroffenen Bundesländer umfasst unter anderem:

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  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

KundInnen, die die Snack Balls bereits erworben haben, sollten dringend vorsichtig sein. Die möglicherweise enthaltenen Metallsplitter stellen ein erhebliches Risiko für die Gesundheit dar und könnten ernsthafte innere Verletzungen verursachen.

Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher

Glücklicherweise wurde das Produkt bereits aus dem Verkauf genommen, sodass weitere Gefahren vermindert werden können. Verbraucher, die die Snacks erworben haben, können diese zurückgeben, ohne einen Kassenbon vorlegen zu müssen. Der Händler erstattet den Kaufpreis, um so für Sicherheit zu sorgen und mögliche Risiken zu minimieren.

Für weitere Informationen über Lebensmittelwarnungen und Rückrufe steht das Portal lebensmittelwarnung.de zur Verfügung. Es ist entscheidend, wachsam zu bleiben und solche Rückrufe ernst zu nehmen, um die eigene Gesundheit und Sicherheit zu schützen.

– NAG

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