Wetteraukreis

Tempo 20 in Schotten: Innenstadt wird sicherer für Fußgänger und Radfahrer!

Ab Montag, dem 7. Oktober 2024, gilt in der Schottener Innenstadt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 20, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen und den Verkehr zu beruhigen – ein wichtiger Schritt für die Lebensqualität in der Stadt!

Ab Montag, dem 7. Oktober 2024, tritt in der Innenstadt von Schotten eine neue Regelung in Kraft, die die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h senkt. Mit dieser Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Lebensqualität für Fußgänger und Radfahrer verbessern. Der städtische Bauhof wird an diesem Tag die bisherigen 30-km/h-Schilder gegen neue mit der Aufschrift „20“ austauschen.

Die neue Geschwindigkeitsbegrenzung betrifft vor allem den Bereich der Vogelsbergstraße zwischen den Einmündungen Lohgasse und Am Bockzahl. Die Regelung wird aber auch in den angrenzenden Straßen umgesetzt, einschließlich der Ludwigstraße, Parkstraße, Crosner Platz, Mühlgasse, Marktstraße, Kirchstraße und Schlossgasse. Diese Straßen sind derzeit als „verkehrsberuhigter Bereich“ klassifiziert, in dem Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, was rechtlich zwischen 5 und 15 km/h liegt.

Hintergründe der Regelung

Die Entscheidung, Tempo 20 in der Innenstadt einzuführen, resultiert aus umfangreichen Diskussionen, die im Rahmen des Zukunftskonzeptes Innenstadt Schotten stattfanden. Hierbei arbeitete das Beratungsbüro Projekt M aus Hamburg eng mit einer Lenkungsgruppe zusammen, die aus Vertretern der Politik, des Handels und der Verwaltung besteht. Auch die Bevölkerung wurde in den Prozess eingebunden: Bürger konnten Vorschläge einbringen, sowohl online als auch bei Workshops. Die Idee, einen Bereich der Vogelsbergstraße zu sperren oder eine Einbahnregelung einzuführen, fand jedoch keine Mehrheit.

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Zusätzlich zu dieser Neuregelung wird die Vorfahrtsregelung in der neuen 20-km/h-Zone geändert. Fortan gilt „rechts vor links“, was bedeutet, dass Fahrzeuge, die aus den Nebenstraßen kommen, Vorfahrt haben. Zum Beispiel müssen Verkehrsteilnehmer auf der Vogelsbergstraße anhalten, wenn sie auf einmündende Straßen treffen. Dies gilt auch an der Ludwigstraße, wo Radfahrer in beiden Richtungen fahren dürfen und bei der Einfahrt auf die Vogelsbergstraße Vorfahrt haben.

Mit diesem Schritt möchten die Stadtverordneten die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität für die Bürger und Besucher in der Innenstadt von Schotten verbessern. Das städtische Ordnungsamt ruft alle Verkehrsteilnehmer dazu auf, gegenseitig Rücksicht zu nehmen, um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Zusammenleben in der Stadt zu fördern.

Für weitere Informationen zu dieser neuen Regelung und deren Auswirkungen kann der vollständige Artikel auf www.fnp.de nachgelesen werden.

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