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Frankfurt: Fahrrad-Demo auf der A5 darf stattfinden – Gericht kippt Verbot!

Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ darf am 29.09.2024 durch Frankfurt radeln, nachdem das Verwaltungsgericht die Vorab-Verbote der Stadt Frankfurt für rechtswidrig erklärte und somit die Versammlungsfreiheit stärkt!

Ein wichtiges Urteil wurde heute vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erlassen, das die rechtlichen стороны einer geplanten Fahrrad-Demonstration in Frankfurt betrifft. Die 5. Kammer des Gerichts entschied, dass die städtische Untersagung der Nutzung der Autobahn A5 für die Veranstaltung mit dem Titel „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ nicht rechtens war. Der Antragsteller hatte die Demonstration für Sonntag, den 29. September 2024, zwischen 14 und 17 Uhr angemeldet, um gegen die Pläne für den Ausbau der A5 zu protestieren.

Der geplante Demonstrationszug soll durch die Frankfurter Innenstadt führen und die Autobahn A5 in Richtung Kassel erreichen, bevor er am Westkreuz die BAB 648 verlässt. Ziel der Aktion ist es, auf die Ausbaupläne der Autobahn GmbH aufmerksam zu machen, die in einer am 5. Juni 2024 veröffentlichten Machbarkeitsstudie dargelegt wurden.

Behördliche Bedenken und rechtliche Klärung

Die Stadt Frankfurt begründete ihre Bedenken mit möglichen Sicherheitsrisiken und der Prognose eines Verkehrskollapses im Falle einer Vollsperrung der A5. Aus diesen Gründen wurde eine alternative Route festgelegt, die es den Teilnehmern erlaubt, die BAB 648 bis zum Frankfurter Westkreuz zu befahren und dort eine Kundgebung in der Nähe des A5-Ausbaus durchzuführen. Diese Entscheidung wurde jedoch von dem Antragsteller angefochten.

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Das Gericht stellte in seinem Beschluss klar, dass die Durchführung der Versammlung auf der A5 ausnahmsweise zulässig sei, da diese Route für die Demonstration von zentraler Bedeutung ist. Die Kammer argumentierte, dass die A5 dort, wo der Ausbau geplant ist, als Versammlungsort erforderlich sei, um den Bezug zum Thema zu untermauern. Zudem wurde die zeitliche Beschränkung der Vollsperrung auf ungefähr 2,5 Stunden als ausreichend erachtet, um die anfallenden Verkehrsprobleme zu rechtfertigen.

Der Richter befand, dass die Stadt Frankfurt nicht ausreichend begründen konnte, warum die Demonstration auf der beantragten Route eine unmittelbare Gefahr darstelle. Die allgemeinen Verkehrsbeeinträchtigungen seien im Vergleich zur Wichtigkeit der Versammlungsfreiheit hinzunehmen.

Die Stadt hat nun die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde einzulegen. Dieses Urteil hat das Potenzial, die Diskussion über den Umgang mit Versammlungen auf Autobahnen neu zu beleben, insbesondere in Anbetracht der Fortdauernden Debatte über Ausbauprojekte und deren Auswirkungen auf die Verkehrslage in urbanen Räumen.

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