Am kommenden Sonntag wird in der Gemeinde Echzell eine wegweisende Entscheidung getroffen. Es geht um die Zukunft des Hauptprojekts der Landesgartenschau 2027, den sogenannten »Zukunftspark«. Die Bürger sind eingeladen, über die Umsetzung dieses Projekts abzustimmen. Der Park soll in der Nähe der Horlofftalhalle entstehen und bietet Raum für Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Die Wahllokale öffnen ihre Türen von 8 Uhr bis 18 Uhr, und bereits viele der 4239 Wahlberechtigten haben ihr Votum per Briefwahl abgegeben.
Das Thema Landesgartenschau beschäftigt die Gemeinde Echzell bereits seit 2020. Zusammen mit elf anderen Gemeinden hat man sich um die Ausrichtung dieser Großveranstaltung beworben und den Zuschlag des Landes erhalten. Der Entwurf für den »Zukunftspark« sieht eine Umgestaltung des Areals »Am Sauerborn« und »Am Preulen« vor, mit einem Kostenrahmen von maximal drei Millionen Euro, was für die Gemeinde eine bedeutende Investition darstellt. Die genaue Ausgestaltung des Projekts resultiert aus einem Ideen- sowie Realisierungswettbewerb, der im Juli 2023 seinen Höhepunkt fand.
Kontroversen um Kosten und Planungen
Die Meinungen über das Projekt sind jedoch geteilt. Die SPD hat bereits Bedenken geäußert, dass die tatsächlichen Kosten den ursprünglichen Rahmen deutlich überschreiten könnten, und befürchtet, dass die Kosten mit bis zu sieben Millionen Euro zu Buche schlagen könnten. Bürgermeister Wilfried Mogk wies diese Behauptungen jedoch zurück und versicherte, dass die Kostendeckelung juristisch abgesichert sei. Aktuell beträgt der Eigenanteil der Gemeinde laut der Planung nur 2,5 Millionen Euro. Im April sprach sich die Mehrheit der Gemeindevertreter für die Umsetzung des Projekts aus.
Die Anforderungen an den Bürgerentscheid
Die Frage, die die Echzeller beantworten müssen, lautet: »Soll der von der Gemeindevertretung am 22. 04. 2024 beschlossene Zukunftspark in der Nähe der Horlofftalhalle umgesetzt werden?« Überraschend ist die gesetzliche Hürde, die den Bürgerentscheid begleitet. Für eine gültige Entscheidung ist es notwendig, dass mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten an dem Entscheid teilnehmen. Bei 4239 Wahlberechtigten müssen demnach mindestens 1060 Stimmen abgegeben werden. Dadurch könnte es theoretisch passieren, dass selbst wenn eine Mehrheit für oder gegen das Projekt stimmt, die Entscheidung nicht gültig ist.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte eine rechtliche Bindung für die Gemeindevertretung, die laut Landesgesetz nicht vor drei Jahren abgeändert werden darf. Damit könnte im Fall einer Ablehnung der Gemeindevertretung die Möglichkeit genommen werden, das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal aufzugreifen, besonders in Anbetracht des Enddatums der Landesgartenschau am 3. Oktober 2027.
Die Abstimmung formatlos in einer spannenden Phase für die Gemeinde, da die Bürger am Sonntag nicht nur über einen Park entscheiden, sondern auch über die visuelle Zukunft Echzells und die Möglichkeiten der kommenden Jahre.
Für alle, die sich über die Abstimmungsergebnisse auf dem Laufenden halten möchten, wird am Sonntag auf der Webseite der Gemeinde Echzell ein Link zum Votemanager geschaltet, wo die Resultate online eingesehen werden können.