Mehrere Schwäne sind tot am Ufer des Ober-Mooser Sees im Vogelsbergkreis aufgefunden worden, und die Ursache liegt in einer Geflügelpest-Infektion. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Vogelsbergkreises hervor. Die gefundene Tierkadaver wurden als Teil eines gesundheitlichen Notfalls identifiziert, der in der Region erneut aufgetreten ist.
Verantwortlich für die Geflügelpest könnte ein Virus sein, das möglicherweise durch Zugvögel in die Region eingeschleppt wurde. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die Schwäne sich bei einheimischen Wasservögeln angesteckt haben. Das Nationale Referenzlabor hat festgestellt, dass das Virus in Deutschland mittlerweile endemisch ist. Dies bedeutet, dass Geflügelhalter überall im Land stets mit der Anwesenheit des Virus rechnen müssen. Im Herbst und Winter, insbesondere bei kühleren und feuchten Bedingungen, bleibt das Virus länger ansteckend in der Umwelt.
Zur Sicherheit und zum Schutz ihrer Bestände sind die Geflügelhalter im Vogelsbergkreis, insbesondere in der Gemeinde Freiensteinau, aufgefordert, strenge Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dies könnte die Einführung von speziellen Reinigungsverfahren beim Betreten und Verlassen ihrer Haltungen beinhalten, um eine mögliche Übertragung des Virus zu verhindern.
Wichtige Hygienemaßnahmen für Geflügelhalter
Das Risiko einer Übertragung des Virus auf Menschen wird von Experten, darunter die Wissenschaftler des Robert-Koch-Instituts, als gering eingeschätzt. Jedoch sollte dennoch eine sorgfältige Hygiene erfolgen, insbesondere im Kontakt mit verdächtigen Vögeln. Die Virusinfektion ist bei Vögeln oft tödlich und führt in der Regel zu einer raschen Erkrankung, besonders bei Hühnervögeln, während Wasservögel eher Überträger sind, ohne zwingend zu erkranken.
Das Veterinäramt hat eine Liste von Empfehlungen veröffentlicht, um die Geflügelbestände zu schützen. Zu diesen Maßnahmen gehören:
- Das Geflügel sollte in geschützten Ställen oder Volieren untergebracht werden, um es vor Kontakt mit Wildvögeln zu bewahren.
- Schuhwerk, das in den Geflügelbereich geführt wird, muss gründlich gereinigt oder spezielle Einmalüberzieher eingesetzt werden.
- Futter und Einstreu sollten so gelagert werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.
- Die Fütterung darf nur an Stellen geschehen, die für frei herumlaufende Vögel unerreichbar sind.
- Beim Tränken von Geflügel sollte darauf geachtet werden, dass Wildvögel keinen Zugang zu dem Wasser haben.
Sollten im Hausgeflügel Erkrankungen oder Todesfälle auftreten, ist es wichtig, unverzüglich das Veterinäramt zu informieren. Die Untersuchung von verendeten Tieren auf Geflügelpest erfolgt im Hessischen Landeslabor in Gießen.
Die Registrierung beim Veterinäramt ist für alle Geflügelhalter von entscheidender Bedeutung. Wer dies bisher versäumt hat, ist angehalten, sich schnellstmöglich mitzuteilen. Im Falle eines Ausbruchs müssen die Bestände der Geflügelhalter ordnungsgemäß dokumentiert werden, um eine rasche Reaktion auf potenzielle Gesundheitsrisiken zu gewährleisten.
Bereits in der Vergangenheit gab es im Vogelsbergkreis einige Ausbrüche von Geflügelpest, der letzte Vorfall ereignete sich zu Beginn des Jahres, als eine tote Graugans an der Nidda-Talsperre gefunden wurde. Der aktuellere Fall zeigt, wie wichtig präventive Maßnahmen und schnelles Handeln sind, um die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit einzudämmen und den Schutz der herkömmlichen Geflügelhaltung zu gewährleisten.
Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.fuldaerzeitung.de.