In der Gemeinde Lautertal stehen entscheidende Entwicklungen in der Energiepolitik auf der Agenda, die sich während der letzten Sitzung der Gemeindevertreter herauskristallisierten. Im Fokus stand die mögliche Gründung der „Energie Lautertal GmbH“ in Zusammenarbeit mit der Energiegenossenschaft Vogelsberg (EVG), ein Schritt, der sowohl die lokale Energiewende stärken als auch den Klimaschutz vorantreiben könnte. Bürgermeister Lukas Becker (SPD) trat an diesem Abend als neuer Vorsitzender des Gemeindevorstands auf und diskutierte die strategischen Maßnahmen, die zur Förderung regenerativer Energien unternommen werden sollen.
Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen nimmt in der Gemeinde bereits eine bedeutende Rolle ein. Laut Becker könnte eine Energie GmbH die Chance bieten, verschiedene Projekte, wie beispielsweise die geplante Photovoltaikanlage in Dirlammen, zu bündeln und effizienter zu realisieren. Der Bürgermeister erklärte, dass eine solche Gesellschaft unternehmerisches Handeln ermögliche und gleichzeitig die Entscheidungsbefugnis der Gemeinde wahre.
Vorteile der GmbH-Gründung
Die Schaffung einer GmbH würde ein gemeinschaftliches Projektmanagement ermöglichen, das sowohl der Gemeinde als auch der EVG zu jeweils 50 Prozent gehört. Das anfängliche Kapital von 25.000 Euro würde als Grundlage dienen, um zukünftige Windkraft- und Solarprojekte unter einem Dach zu koordinieren. Dies würde eine umfassendere Planung und einen besseren Überblick über die unterschiedlichen Vorhaben bieten. In einer Präsentation gab Björn Köhler von der EVG zusätzliche Einsichten in die Unternehmensstruktur und die Vorteile dieser Form der Zusammenarbeit, die es ermögliche, dass alle Projektentscheidungen transparent und gemeinschaftlich in den Sitzungen der Gemeindevertretung getroffen würden.
Trotz dieser positiven Ansätze wurde der Beschluss zur Gründung der GmbH nach einer kurzen Diskussion zur weiteren Beratung zurückgestellt. Dieser Schritt wurde notwendig, um die verschiedenen Aspekte, einschließlich der potenziellen Rendite und der Gewerbesteuerfragen, detaillierter zu überprüfen.
Aber nicht nur das GmbH-Projekt sorgte für Diskussionen: Auch die Anpassung der Förderrichtlinie für den Klimaschutz stand zur Debatte. Becker wies darauf hin, dass diese Modifikation dringend nötig sei, um eine Überziehung des Haushaltsvolumens durch Förderanträge für private Photovoltaikanlagen zu vermeiden. Der Konsens über die Notwendigkeit der Anpassung war weitreichend, doch es blieb Klärungsbedarf, besonders hinsichtlich der vorgesehenen Senkung der Fördersätze. Die Gemeindeverwaltung wollte damit sicherstellen, dass der für die Förderung zur Verfügung stehende „Förderkuchen“ für alle klimaschutzrelevanten Anträge ausreicht.
Ein einstimmiger Beschluss fiel auch zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Hopfmannsfeld, um Sonderbauflächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Der Ortsbeirat hatte sich ohne größere Diskussion für die Änderung ausgesprochen; es stehen jedoch noch verschiedene umweltrechtliche Prüfungen und öffentliche Anhörungen an, bevor Windräder dort tatsächlich gebaut werden können.
Abschließend einigte sich die Versammlung auf eine Änderung der Förderrichtlinien für Sport- und Kulturvereine, um deren Planungssicherheit zu erhöhen. Ab sofort sollen Anträge für Projekte über 5000 Euro bis zum 15. November des Vorjahres eingereicht werden, um den Genehmigungsprozess zu beschleunigen. Somit wird die Zuständigkeit für diese Anträge künftig beim Gemeindevorstand liegen, was eine effizientere Abwicklung verspricht.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage entwickeln wird, insbesondere bezüglich der Gründung der Energie Lautertal GmbH. Die nächsten Schritte dürften entscheidend sein und die Richtung der Energiepolitik in der Gemeinde nachhaltig beeinflussen. Für weitere Informationen zu diesem Thema können Interessierte einen detaillierten Bericht auf www.lauterbacher-anzeiger.de nachlesen.