In Alsfeld, einer Stadt im Vogelsbergkreis, gibt es derzeit hitzige Debatten über die Problematik von Fundkatzen und wild lebenden Katzen. Anwohner berichten von einer alarmierenden Zahl von herrenlosen Katzen in der Nähe des Schützenrains und entlang des Bahndamms bis hin zur Georg-Dietrich-Bücking-Straße. Während Tierschützer von einem „Skandal“ sprechen, weil die Stadt ihrer Kastrationspflicht nicht nachkomme, liegt der Ball laut Stadtverwaltung bei den vermeintlichen Katzenbesitzern.
Wolfgang Kestler, der Leiter des Tierzentrums Gelnhausen, das eine Kooperation mit der Stadt hat, bestätigt den Anstieg der Fundkatzen. Bis Oktober 2024 wurden in Alsfeld bereits 80 Katzen registriert, was im Vergleich zu anderen Gemeinden eine auffallend hohe Zahl darstellt. Während die größte Gemeinde Maintal in dieser Zeit nur 22 Katzen gemeldet hat, sieht Kestler in der Situation ein erhebliches Problem, das die Stadt anpacken müsse.
Die Sicht der Tierschützer
Nicole Salzmann, eine der engagierten Katzenschützerinnen, sieht die Situation kritisch. Als Mitarbeiterin im Herkules-Markt beobachtet sie, dass immer wieder Katzen auftauchen, die niemandem gehören. Dies geschieht trotz der inzwischen lautstark geforderten Maßnahmen zur Bekämpfung des Katzenproblems. Sie schildert einen Vorfall, bei dem ein kleines Kätzchen in einer Gitterbox stecken blieb und tiermedizinisch gerettet werden musste. Zusätzlich berichtet sie von ihrer Frustration über die Weigerung des Tierzentrums Gelnhausen, kürzlich gefangene Katzen abzuholen.
Bettina Reser, eine weitere Tierschützerin, betont, dass die Stadt für die steigenden Zahlen verantwortlich ist. Externe Helfer fangen zwar Katzen mit speziellen Fallen, jedoch wird diese Maßnahme von Gelnhausen nicht ausreichend unterstützt. Dies wird als „Inaktivität der Stadt“ kritisiert und verstärkt die Befürchtungen über die unkontrollierte Vermehrung dieser Tiere.
Rechtslage und Verantwortung
Ein zentraler Punkt in dieser Debatte ist die rechtliche Definition von Fundkatzen. Reser erklärt, dass eine Katze, die zurückgelassen wurde, nicht rechtlich als herrenlos gelten kann. In dieser Hinsicht liegt die Verantwortung bei den Katzenbesitzern, die ihre Tiere nicht kastrieren lassen und somit die Situation verschärfen. Aus ihrer Sicht könnte nur durch gezielte Maßnahmen und die Durchsetzung der Kastrationspflicht eine Lösung gefunden werden. Sie hat deswegen eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht und wendet sich an relevante Behörden.
Die Stadtverwaltung hebt hervor, dass sie mit dem Tierzentrum Gelnhausen eine Übersicht über die Fundtiere hat und gemäß den gesetzlichen Vorgaben handelt. Ein wesentliches Anliegen sei die Überwachung der Katzenschutzverordnung, die den Umgang mit Freigängerkatzen regelt. Freigängerkatzen, so das Argument, gehören in der Regel jemandem und können daher nicht als herrenlos betrachtet werden. Jegliches Einfangen dieser Tiere wäre demnach als Eigentumsdelikt anzusehen.
Die Auseinandersetzung um die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Verantwortung im Umgang mit Fundkatzen in Alsfeld bleibt angespannt. Es wird deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, um die Vermehrung der Katzenpopulation zu verhindern und das Wohl der Tiere zu sichern. Weitere Entwicklungen in dieser Angelegenheit dürften für die Anwohner und Tierschützer von hohem Interesse sein, während die städtischen Behörden gefordert sind, auf die Beschwerden und Sorgen seiner Bürger einzugehen. Berichten zufolge, wurden bereits Schritte zur Verbesserung der Situation in Erwägung gezogen. Es bleibt spannend, wie sich die Verantwortlichen diesem komplexen Thema annehmen werden.