HessenKassel

Streit um 940.000 Euro: Kassel verklagt Hessen wegen Flüchtlingskosten

Kassel – Die Stadt Kassel steht in einem hitzigen Konflikt mit dem Land Hessen, der die finanziellen Kosten für eine Flüchtlingsunterkunft betrifft. Im Visier der Auseinandersetzung ist das ehemalige „Motel 24“ an der Heinrich-Hertz-Straße, wo von 2015 bis 2019 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht waren. Kassel will nun Klage einreichen, da das Regierungspräsidium Kassel die Erstattung von fast 940.000 Euro für den Zeitraum von Juli 2017 bis März 2019 nicht anerkannt hat. Dies könnte eine dramatische Wende in den finanziellen Verhandlungen zwischen Stadt und Land bedeuten.

Die Stadt Kassel argumentiert, dass die Kosten gemäß dem Sozialgesetzbuch vollständig erstattet werden sollten. Nach einem sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen 2015 wurde das Motel als vorübergehende Unterkunft mit 115 Plätzen gemietet, doch der Flüchtlingszuzug nahm schnell ab. Die Stadt hat bereits Anpassungen der Mietverträge vorgenommen, jedoch blieben die Kosten hoch, während die Belegung stark zurückging. Ein Umstand, den das RP als wirtschaftlich nicht tragbar erachtete und daher die Erstattungen erheblich kürzte. Dies führte zu einem herben finanziellen Schlag für die Stadt, die nun auf einer gerichtlichen Klärung besteht.

Politische Entscheidung steht bevor

Am Montag, den 11. November, wird die Kasseler Stadtverordnetenversammlung über den Rechtsstreit entscheiden. Der Magistrat hat bereits seine Zustimmung zur Klage gegeben, und heute wird im Rechtsausschuss darüber beraten. Die Stadt sieht in der Forderung des RP nach einer Belegungsquote von 95 Prozent während einer humanitären Krisensituation einen potenziellen Verstoß gegen die Autonomie der Vereinbarungen für örtliche Jugendhilfeträger. Die rechtlichen Grundlagen und die Höhe der Erstattungsforderungen könnten nun in einem Gerichtverfahren in den Fokus rücken, was die politischen und finanziellen Landschaften der Region nachhaltig beeinflussen könnte.

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Quelle/Referenz
hna.de

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