Im hessischen Rothemann sorgt eine Entscheidung des Landkreises Fulda für Aufregung unter den Anwohnern: Der Betreiber des Nahkauf-Marktes, Stefan Reith, muss seinen Laden sonntags schließen. Dies wurde ihm durch ein Schreiben des Landkreises mitgeteilt, in dem klare rechtliche Vorgaben angesprochen werden. Der Hintergrund: Reith hat gegen das Hessische Ladenöffnungsgesetz verstoßen, das den Verkauf an Sonntagen einschränkt. Über zwei Jahrzehnte hinweg konnte Reith die Türen seines Geschäfts für sonntägliche Einkäufe öffnen, was nun ein abruptes Ende gefunden hat.
Der Nahkauf-Markt, der sich in der Nähe der B27 erstreckt und eine Fläche von etwa 300 Quadratmetern umfasst, war seit fast 40 Jahren in Reiths Händen. Sehr enttäuscht erklärte er: „Die Türen müssen geschlossen bleiben.“ Die Entscheidung stellt nicht nur seine Geschäftstätigkeit in Frage, sondern könnte auch die Existenz des Betriebs gefährden, da Reith angibt, auf die zusätzlichen Verkaufszeiten angewiesen zu sein, um wirtschaftlich zu überleben.
Hintergrund der Schließung
Die Probleme für Reith begannen mit einer Kontrolle im August, die vom Gewerbeprüfdienst des Landkreises durchgeführt wurde. In dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass nicht nur Backwaren, sondern auch andere Lebensmittel verkauft wurden, was gegen das Gesetz verstößt. Reith, der sich selbst als einer der letzten „Mohikaner“ im Nahversorgermarkt sieht, nutzte die Eröffnung an sieben Tagen in der Woche, um im Wettbewerb bestehen zu können. „Ohne diese Nischen wäre es kaum möglich gewesen, unseren Laden über die Jahre hinweg am Leben zu halten“, erklärte er.
Die Schließung sonntags stellt für Reith ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Er berichtet, dass der Umsatz an diesen Tagen für die wirtschaftliche Stabilität des Ladens entscheidend war. Besonders die Backwaren, die traditionell sonntags verkauft wurden, zogen viele Kunden an. „Es hat niemanden gestört. Und jetzt soll auf einmal mit der Strafandrohung alles vorbei sein?“, fragt Reith resigniert.
Regionales Interesse an Mircoservice
In der Gemeinde Rothemann sorgt die Schließungsankündigung für Besorgnis. Der Ortsvorsteher Oskar Kanne (CDU) äußerte sich klar: „Für das Dorf wäre es sehr wichtig, dass die Türen sonntags wieder öffnen können. Mindestens wären wir froh, wenn es die Backwaren wieder gibt.“ Dennoch räumt er ein, dass dies in Anbetracht der bestehenden Gesetze kaum vorstellbar sei. „Natürlich muss eine solche Lösung mit dem geltenden Recht vereinbar sein,“ so Kanne weiter.
Reith selbst sieht momentan keine Möglichkeit, seine Verkaufstätigkeit an Sonntagen fortzuführen. Das offizielle Schreiben stellt klar, dass selbst der Verkauf von Backwaren nicht gestattet ist, wenn der Lebensmittelladen nicht entsprechend den rechtlichen Vorgaben betrieben wird. Eine Eröffnung wäre nur dann möglich, wenn ein signifikanter Teil der Verkaufsfläche für Backwaren reserviert wäre.
Spannend bleibt die Entwicklung, wie sich die Situation für den Nahkauf in Rothemann weiterentwickeln wird. Ein vollständiger Verlust der Sonntagsöffnungszeiten könnte die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens massiv bedrohen und den Nahversorger zu einer nicht zu unterschätzenden Herausforderung machen.
Diese Problematik steht nicht isoliert da; der hessische Landtag hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das Supermärkten mit einer Verkaufsfläche von maximal 120 Quadratmetern erlaubt, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Womöglich könnte solch eine Regelung für kleinere Läden wie den von Reith eine Lösung in der Zukunft darstellen, jedoch ist dies derzeit noch ungewiss.
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