Hessen

Sicherheitsgesetz in Hessen: Polizei erhält massive neue Befugnisse

Die Diskussion um die Sicherheit in Hessen hat neue Dimensionen erreicht, nachdem die schwarz-rote Koalition aus CDU und SPD ein umfassendes Sicherheitspaket vorgeschlagen hat. Insbesondere nach den letzten tragischen Vorfällen, wie dem islamistischen Anschlag in Solingen und einem vereitelten antisemitischen Attentat in München, wird das Bedürfnis nach präventiven Maßnahmen immer dringlicher.

Das geplante „Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen“ soll die Befugnisse der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden deutlich erweitern. Ziel ist es, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und sie vor weiteren Straftaten zu schützen. Innenminister Roman Poseck bezeichnete den Entwurf als „Meilenstein“, der die Handlungsfähigkeit der Regierung in dieser kritischen Lage unter Beweis stelle.

Erweiterte Kontrollrechte

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Polizei in sogenannten Waffenverbotszonen auch ohne konkreten Anlass Kontrollen durchführen kann. Dies bedeutet, dass Menschen in besonders sensiblen Bereichen gecheckt werden können, ohne dass ein offensichtlicher Verdacht vorliegt.

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Ein weiterer Punkt des Gesetzes ist die Ausweitung der Videoüberwachung. Zukünftig sollen nicht nur Plätzen mit einer höheren Kriminalität, sondern auch sogenannten „Angsträumen“ mit Kameras ausgestattet werden dürfen. Dies sind Orte, die aufgrund ihrer Gestaltung oder Lage von der Bevölkerung gemieden werden und oft als unsicher wahrgenommen werden.

Zusätzlich können nun auch Gefahr bergende öffentliche Einrichtungen wie Synagogen gezielt überwacht werden. Die Polizei soll auch bei Einsätzen in Privatwohnungen Bodycams nutzen dürfen und die Möglichkeit haben, Drohnen zur Überwachung einzusetzen.

Kritik aus der Opposition

Die Opposition zeigt sich in Teilen kritisch gegenüber diesen Vorhaben. Einige Abgeordnete, wie Vanessa Gronemann von den Grünen, weisen darauf hin, dass die erhöhte Videoüberwachung das Sicherheitsempfinden nicht unbedingt steigert. Sie plädiert dafür, lokale „Angsträume“ durch bauliche Maßnahmen zu verbessern und präventiven Gewahrsam nur in absoluten Ausnahmefällen zu ermöglichen.

Die FDP geht sogar noch weiter und kritisiert die „ausufernde Videoüberwachung“ an Orten, wo es noch wenig kriminalistische Herausforderungen gibt. Sie fordert, die Freiheitsrechte der Bürger nicht übermäßig zu beschneiden und sieht die Gefahr, dass allzu schnelle Reaktionen auf Sicherheitsbedenken letztlich mehr schaden als nützen.

Die Diskussion um die neue Gesetzgebung könnte auch besonderes Gewicht in der Öffentlichkeit erlangen, wie Berichte von www.fr.de zeigen. Diese Veränderungen im Sicherheitsrecht sorgen für eine hitzige Debatte über den richtigen Umgang mit dem Thema Sicherheit und den damit verbundenen Freiheitsrechten.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzeslage entwickeln wird und ob die verschiedenen Ansichten und Bedenken der Opposition in die endgültige Gesetzesfassung einfließen werden.


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