Ein Sturm der Entrüstung entfaltet sich im Taunuskamm! Hessens Landwirtschafts- und Umweltminister Ingmar Jung (CDU) hat eine brisante Weisung seiner Vorgängerin, Priska Hinz (Die Grünen), aufgehoben, die dem Regierungspräsidium Darmstadt untersagte, den Grundwasserschutz im Verfahren zum umstrittenen Windpark zu berücksichtigen. Der Windpark-Antrag, bei dem es um den Bau von Windrädern auf der Hohen Wurzel im Rheingau-Taunus-Kreis geht, steht seit einem Jahrzehnt im Zentrum hitziger Debatten. Der geplante Windpark, über den nun Bewegung in der Juristerei kommen könnte, verspricht eine erneute Wendung im langwierigen Streit.
Die dynamischen Entwicklungen könnten nicht nur das Schicksal des Windparks, sondern auch finanzielle Konsequenzen in Millionenhöhe nach sich ziehen! Das Regierungspräsidium hatte die Genehmigung wegen Bedenken zum Denkmal-, Arten- und Trinkwasserschutz abgelehnt – was zu einem juristischen Disput führte. Das Unternehmen hinter dem Windpark, die ESWE, setzte sich jedoch erfolgreich gegen die Entscheidung zur Wehr, was die Grünen-Politiker Hinz und Al-Wazir beflügelte, für den Ausbau erneuerbarer Energien zu kämpfen.
Rekordverdächtige Kosten und rechtliche Risiken
Die Juristerei brachte unerhörte Wendungen mit sich: Die festgestellten Gründe zur Ablehnung, insbesondere die Nichteinhaltung wasserrechtlicher Vorschriften, wurden von den zuständigen Ministerien ignoriert. Carsten Gödel, Chef von „Rettet den Taunuskamm“, prangert an, dass die zuständigen Ministerien eigenmächtig entscheidende Ablehnungsgründe vom Tisch gewischt haben – und das könnte nun weitreichende finanzielle Folgen haben. Gödel warnt vor Schadensersatzforderungen, die in die Millionenhöhe gehen könnten, sollte das Berufungsverfahren scheitern. Die Ansprüche könnten sich durch die verzögerte Genehmigung auf insgesamt 34 Millionen Euro addieren.
Minister Jung zeigt sich jedoch unerschüttert. In einem Gespräch mit der F.A.Z. bekräftigt er, dass sämtliche Argumente notwendig sind, um die rechtsgültigen Grundlagen der Entscheidung vollständig zu prüfen. „Es erscheint mir nicht sinnvoll, dem Regierungspräsidium eine Argumentation zu verbieten“, erklärt er. Das Regierungspräsidium analysiert nun die Situation und die aktuellen rechtlichen Gegebenheiten im Hinblick auf die kommenden Schritte im Verfahren, das unter Druck geraten ist und weiterhin die Gemüter erhitzt!