Ein kontroverser Fall um Polizeigewalt und Widerstand gegen die Staatsmacht in Idstein hat in den letzten Tagen für Aufsehen gesorgt. In einer Gerichtsverhandlung wurde Liam Conway, ein Kampfsportlehrer aus Idstein, verurteilt, nachdem er während eines heftigen Gerangels mit Polizeibeamten im September 2020 festgenommen wurde. Die Vorfälle wurden durch Videomaterial dokumentiert, das im Internet weit verbreitet ist und in den sozialen Medien als Beispiel für Polizeigewalt geteilt wurde.
Der Vorfall ereignete sich, als Conway zur Polizei kam, um seinem Vater bei einer Vernehmung zu unterstützen. Während dieser Zeit eskalierte ein Streit zwischen ihm und den Beamten, was schließlich zu einem physischen Handgemenge führte. Auf Videos ist zu sehen, wie Conway von vier Polizisten zu Boden gedrückt wird, wobei er mehrfach ruft: „Ich krieg’ keine Luft.“ Ein Umstand, der auf eine weitreichende Diskussion über den Umgang der Polizei mit Zivilisten hindeutet.
Urteil gegen Conway
Am Donnerstag hat das Amtsgericht Wiesbaden, unter dem Vorsitz von Richterin Charlotte Schwarz, eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gegen Conway verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, unter Berücksichtigung seiner familiären Situation, da er ein kleines Kind betreut. Neben dieser Strafe wurde er auch für mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis und für die Beleidigung von Polizeibeamten während einer Kontrolle verurteilt, welche ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Verteidigung hat angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Sie sieht die Situation als „Umkehrung von Opfer und Täter“, da Conway sich selbst als Opfer der Umstände fühlte. Conway beteuerte vor Gericht: „Ich habe mich als Opfer gefühlt, nicht als Täter.“ Sein Rechtsanwalt Michael Heuchemer sprach sich ebenfalls klar gegen die vorgebrachten Vorwürfe aus.
Die Beweislage und die Rolle der Videomaterialien
Die Videobeweise, die zum Teil von Passanten und Conways damaliger Freundin aufgenommen wurden, spielten eine zentrale Rolle im Prozess. Die Staatsanwaltschaft konnte einige der zunächst nicht gesicherten Polizeivideos wiederherstellen. Der Verteidiger argumentierte, diese Videos zeigten, dass die Polizei die Auseinandersetzung nicht korrekt wiedergab, was das Gericht jedoch nicht bestätigte. Im Gegenteil: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Videos die Beamten entlasteten und deren Handeln rechtfertigten.
Richterin Schwarz stellte fest, dass Conway sich während seiner Festnahme unrechtmäßig gewehrt hat und Schläge sowie Tritte gegen die Beamten ausgeführt hatte. Die Richterin sah daher die Reaktion der Polizei als notwendig an, da den Beamten keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung standen, um Conway zu beruhigen.
Die Aschauer Thematik von Polizeigewalt ist durch diesen Fall erneut ins Scheinwerferlicht geraten. Oberstaatsanwalt Knut Happel äußerte Bedenken, ob die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne, insbesondere wegen Conways wiederholtem Fahren ohne Führerschein. Er forderte einen Umdenkprozess, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden und ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Angeklagten einzufordern.
In der Öffentlichkeit bleibt der Fall kontrovers. Das Geschehen vor der Polizeistation von Idstein hat die Diskussion über angemessenen Polizeieinsatz und den Umgang mit Zivilisten neu entfacht. Für viele bleibt die Frage nach der wahren Beziehung zwischen Täter und Opfer in diesen Auseinandersetzungen nach wie vor offen. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.fr.de.