In Offenbach gibt es bedeutende Änderungen bei der Grundsteuer, die Eigentümer betreffen werden. Wie die FAZ berichtet, hat die hessische Finanzverwaltung die benötigten Daten noch nicht zur Verfügung gestellt. Daher wird die Stadt im ersten Quartal 2025 keine Grundsteuer einziehen. Stattdessen müssen Eigentümer mit einem nachholenden Bescheid rechnen, der im Mai fällig wird. Dies bedeutet, dass die Steuer für Januar bis März zusammen mit der für das zweite Quartal abgeführt werden muss, wodurch Eigentümer unter Umständen mit einer doppelten Zahlung im Mai konfrontiert werden.
Diese Situation ist besonders für Eigentümer von älteren Häusern problematisch, da sie mit erheblichen Steuererhöhungen rechnen müssen. Mieter werden ebenfalls betroffen sein, da die zusätzlichen Kosten auf sie umgelegt werden dürfen. Die neuen Regelungen der Grundsteuer in Hessen sollen ab dem 1. Januar 2025 gelten und sehen eine vereinfachte Berechnung vor, die sich aus dem Grundsteuermessbetrag und kommunalen Hebesätzen zusammensetzt, wie das Bundesfinanzministerium erklärt. Damit die Grundsteuer gerecht bleibt, können Kommunen anpassen, um Überbelastungen zu vermeiden, jedoch müssen sie wirtschaftlich handeln, um ihre Haushalte weiterhin stabil zu halten.
Erhöhung der Grundsteuer ungemein wahrscheinlich
Für viele Eigentümer könnte die angekündigte Reform der Grundsteuer zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Der Kämmerer von Offenbach, Martin Wilhelm, räumt ein, dass bei anhaltend steigenden Ausgaben eine Erhöhung der Grundsteuer nicht auszuschließen ist. Dies steht im Widerspruch zu den Bemühungen, die Reform aufkommensneutral zu gestalten. Die Stadt lädt daher am 6. März 2025 zu einer Informationsveranstaltung ein, um die betroffenen Bürger über die anstehenden Änderungen zu informieren und ihnen zu helfen, die neuen Bescheide zu verstehen.
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