Der Bischof von Mainz, Peter Kohlgraf, hat kürzlich Rainer Reuhl als Geschäftsführenden Vorsitzenden des Diözesan-Kirchensteuerrats wiederbestätigt. In dieser Rolle führt Reuhl die Sitzungen des Rates, der in der Regel zweimal jährlich tagt. Bei dieser Sitzung gratulierte der Bischof nicht nur Reuhl, sondern auch seinem Kollegen Kube und der Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, die die Sitzung bis zur Wahl leitet. Carsten Erdt, Finanzdirektor des Bistums, war ebenfalls anwesend.
An diesem Anlass setzte der Kirchensteuerrat zudem die statutengemäßen Votierungen und Wahlen durch, unter anderem für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Wichtig ist, dass der Kirchensteuerrat eine entscheidende Rolle bei der Beratung der Bistumsleitung in finanziellen Angelegenheiten spielt, die Genehmigung des Wirtschaftsplans und die Festsetzung der Kirchensteuerhebesätze betrifft. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, und die Amtsdauer schlägt einen Zeitraum von vier Jahren vor.
Ernennungen im Diözesanvermögensverwaltungsrat
Des Weiteren wurden in der Sitzung auch die Mitglieder für den Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR) vorgestellt. Ute Kipping-Karbach und Helga Wilk wiederholten ihre Rollen, während die frühere hessische Ministerin Lucia Puttrich neu in das Gremium gewählt wurde, um den zurückgetretenen Heinz-Hermann Schnabel zu ersetzen. Zudem berief Bischof Kohlgraf Prinz Michael zu Salm-Salm und Patrick Hofmacher in den Rat, beide bereits erfahrene Mitglieder im DVVR.
Die Statuten des DVVR, die im Jahr 2020 verabschiedet wurden, besagen nun, dass nur externe Mitglieder zugelassen sind. Diese Änderung soll sicherstellen, dass ein echtes Aufsichtsgremium geschaffen wird, welches effektiv die Bistumsfinanzen kontrolliert. Mitarbeiter des Bistums können nur als Sachverständige und ohne Stimme an den Sitzungen teilnehmen.
Die Rolle des Diözesan-Kirchensteuerrats
Der Diözesan-Kirchensteuerrat hat die bedeutsame Aufgabe, die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen zu beraten. Er verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und nimmt den Jahresabschluss, der externen Wirtschaftsprüfungen unterzogen wurde, entgegen. Diese Prozesse sind fundamentale Bestandteile der Finanzverwaltung innerhalb des Bistums, die einer transparenten und verantwortungsbewussten Verwaltung dienen.
In den neuen Statuten ab 2024 wird der Mainzer Bischof weiterhin als Vorsitzender des Rates fungieren, unterstützt vom Generalvikar als Stellvertreter. Neu ist, dass auch Ehrenamtliche aus den Bereichen „Caritas“, „Schule“ und Kindertagesstätten Mitglieder des Rates werden. Der erst seit 2020 im Amt befindliche Rainer Reuhl wird somit weiterhin die Geschicke des Rates leiten und dabei entscheidende wirtschaftliche und finanzielle Weichenstellungen für das Bistum vornehmen.
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