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Nachbars Laub-Drama: Gericht weist 280 Euro Laubrente zurück!

Nach einem erbitterten Nachbarschaftsstreit um eine monatliche "Laubrente" von 280 Euro für den Laubfall in ihren Pool hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass eine Poolbesitzerin aus Hessen auf ihren Forderungen baden gehen muss, da der höhere Reinigungsaufwand zumutbar sei und sie beim Kauf des Grundstücks über die Laubbäume Bescheid wusste.

In einem ungewöhnlichen Fall in Hessen hat das Oberlandesgericht Frankfurt kürzlich eine Klage einer Poolbesitzerin abgewiesen, die von ihrem Nachbarn monatlich 280 Euro für die Reinigungskosten ihres Pools, verursacht durch herabfallendes Laub, forderte. Die Richter entschieden, dass der Nachbar nicht für die Laub-Entsorgung aufkommen müsse, da der erhöhte Reinigungsaufwand als zumutbar angesehen wird.

Der Streit begann, als die Klägerin, die seit 2016 im Nachbarhaus lebt, aufgrund von Eichenblättern und Eicheln, die in ihren offenen Pool falle, eine finanzielle Entschädigung verlangte. Diese Eichen sind bereits fast 90 Jahre alt und wurden offenbar ohne Einhaltung der Grenzabstände bei der Pflanzung gesetzt. Laut Angaben des Oberlandesgerichts waren die Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch nicht gegeben.

Urteil des Oberlandesgerichts

Das Familiengericht in Wiesbaden hatte der Frau zunächst recht gegeben und von einer behindernden Beeinträchtigung durch Laub gesprochen. Doch nach der Berufung des Beklagten revidierte das Oberlandesgericht diesen Entscheid. Die Richter stellten fest, dass der Laubabwurf keine wesentliche Beeinträchtigung darstelle und der damit verbundene erhöhte Reinigungsaufwand für den Pool, den Rasen und die Terrasse nicht erheblich sei. Zudem sei es möglich, durch einfache Maßnahmen, wie Laubschutzgitter, Verstopfungen der Dachrinnen zu verhindern.

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Zusätzlich betonte das Gericht, dass die Klägerin beim Kauf des Grundstücks Kenntnis von den alten Eichen hatte und dass sie sich, indem sie einen Pool in der Nähe dieser Bäume baute, auf die Konsequenzen einstellen musste. „Dass mithin der Pool (…) durch Laub- und Fruchtabwurf der Bäume der Beklagten betroffen sein würde, war sicher zu erwarten“, so die richterliche Feststellung.

Regionale Gegebenheiten

Obwohl die genaue Lage der Grundstücke nicht bekannt gegeben wurde, stellte eine Sprecherin des Gerichts klar, dass die Beschwerden den Gegebenheiten in einem stark grünen Wohngebiet mit zahlreichen Laubbäumen entsprächen. Ein solcher Lebensraum bringt nun mal auch entsprechende Herausforderungen mit sich.

Dieser Fall wirft Fragen über die Grenzen der Nachbarpflichten und die Verantwortung für die Pflege des eigenen Grundstücks auf. Während einige Anwohner bereit wären, für die Unannehmlichkeiten zu zahlen, zeigt das Gericht, dass solche Ansprüche nicht immer rechtlich durchsetzbar sind. Zum aktuellen Urteil äußerte sich kein Anwalt der Klägerin, aber die Entscheidung könnte eine Signalwirkung für ähnliche Fälle in der Zukunft haben.

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