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Mindestlohn-Kontrollen in Hessen: Zoll erwischt acht illegale Arbeiter!

In einer umfassenden Aktion haben sich vergangene Woche 100 Kontrolleure des Hauptzollamtes Gießen auf die Suche nach Verstößen gegen den Mindestlohn in verschiedenen Betrieben Hessens gemacht. Diese großflächige Überprüfung fand in der Zeit vom 20. bis 24. Oktober 2024 statt und war eine koordinierte Maßnahme, die auch lokale Finanzämter und Job-Center einbezog.

Basierend auf den Berichten wurde insgesamt eine Vielzahl von 88 Arbeitgebern in den Regionen Nord-, Ost- und Mittelhessen ins Visier genommen. Die Einsatzkräfte führten Gespräche mit über 270 Angestellten in verschiedenen Branchen, darunter Wäschereien, Friseursalons, Kosmetikstudios und Gastronomiebetriebe. Neben der Kontrolle des Mindestlohns in Höhe von 12,41 EUR lag auch ein Augenmerk auf der Überprüfung der erforderlichen Dokumentationen der Arbeitgeber.

Feststellungen während der Kontrolle

Während dieser weitreichenden Kontrollen entdeckten die Beamten in acht Fällen erste Anzeichen für mögliche Verstöße. Laut der Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen, Stephanie Auerswald, müssen diese Hinweise nun näher untersucht werden. Die erhobenen Daten werden im Nachhinein mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der betroffenen Unternehmen abgeglichen.

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Ein besonders aufschlussreiches Ergebnis der Kontrollen war das Auffinden von acht Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitspapiere. Unter diesen befanden sich zwei Vietnamesinnen im Alter von 19 und 34 Jahren, die in einem Nagelstudio in Gießen beschäftigt waren. Des Weiteren wurden zwei Georgier, 22 und 24 Jahre alt, in einem Barbershop im Lahn-Dill-Kreis gefunden, während ein 24-jähriger Inder in einem Schnellrestaurant und ein 30-jähriger Vietnamese in einem Kasseler Nagelstudio arbeiteten. In Fulda stießen die Kontrolleure auf zwei weitere Georgierinnen, 32 und 33 Jahre alt, die mit gefälschten Ausweisen arbeiteten.

Konsequenzen für die Arbeitgeber

Die nach den Kontrollen festgestellten illegalen Beschäftigungen führen nicht nur zu einer kurzfristigen Festnahme der betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch zu strafrechtlichen Verfahren gegen sie. Die Entscheidung über ihren zukünftigen Aufenthalt obliegt den zuständigen Ausländerbehörden. In den betroffenen Betrieben wird zudem eine vertiefte Prüfung der arbeitsrechtlichen Grundlagen durchgeführt. Im Jahr 2023 hatte das Hauptzollamt Gießen bereits etwa 212 Verfahren wegen Verstößen gegen den Mindestlohn eingeleitet, was die Ernsthaftigkeit der diesjährigen Kontrollen untermalt.

Diese Maßnahmen sind Teil eines konsequenten Vorgehens gegen illegale Beschäftigung und die Missachtung des Mindestlohns. Die Behörden setzen darauf, die Arbeitsbedingungen in Hessen zu verbessern und Arbeitgeber zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu bewegen. Für detaillierte Informationen zu den Abläufen wird auf weiterführende Berichte verwiesen, die die Thematik umfassend behandeln, wie bei www.hna.de berichtet.

Quelle/Referenz
hna.de

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