Marburg. Ein umstrittenes Urteil des Gießener Amtsgerichts sorgt für Aufregung! Drei mutige „Klimakleber“ aus Marburg, die wegen ihrer Protestaktionen zu 45 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt wurden, legen nun Rechtsmittel ein. Sie kämpfen für eine Berufungsverhandlung und stellen das Urteil in Frage!
In ihrer Pressemitteilung werfen die Angeklagten den Richtern und dem Staatsanwalt vor, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit völlig ignoriert zu haben. Sie betonen, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass auch nicht angemeldete Versammlungen durch das Grundgesetz geschützt sind. Doch in diesem Fall kam es zur Auflösung der Versammlung durch die Polizei – ein klarer Konflikt, der nun vor Gericht geklärt werden soll!
Neue Anklagen gegen Marburger „Klimakleber“
Die Angeklagten argumentieren weiter, dass die Behauptungen des Staatsanwalts, wonach bei angemeldeten Demonstrationen alle Verkehrsteilnehmer informiert seien, nicht der Realität entsprechen. Eine Polizistin, die wegen einer Verspätung von 39 Minuten am Arbeitsplatz Anzeige erstattete, bestätigte vor Gericht, dass sie sich selten über mögliche Störungen informiert und oft im Stau steht, wenn Demonstrationen stattfinden.
Würde das Urteil rechtskräftig, könnten alle Demonstrationsteilnehmer wegen Verzögerungen im Verkehr angeklagt werden! Dies würde bedeuten, dass der Staat darüber entscheidet, wann und wo demonstriert werden darf – und das wäre verfassungswidrig, so die Argumentation der „Letzten Generation“. Zudem stehen sechs weitere Marburger wegen eines Protests am 31. März 2023 in Gießen, in der Nähe des Bahnhalts „Oswaldsgarten“, erneut unter Anklage wegen Nötigung. Die Situation spitzt sich zu!
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