Das hessische Gesundheitsministerium steht vor einem brisanten Problem: Der Schutz von Patientenakten bei Klinikinsolvenzen ist nicht gewährleistet! Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) machte in einer Stellungnahme deutlich, dass viele Krankenhäuser ihren Verpflichtungen zur Sicherung vertraulicher Unterlagen bislang nicht nachgekommen sind. Diese besorgniserregende Situation wurde besonders durch einen Vorfall in einer ehemaligen Reha-Klinik im Main-Kinzig-Kreis deutlich, in der ungesicherte Patienten- und Mitarbeiterakten gefunden wurden, die für Unbefugte zugänglich waren. Dies wird durch Berichte von hessenschau.de untermauert.
Gemäß dem novellierten Krankenhausgesetz Hessens sind Klinikträger verpflichtet, ab dem 1. Mai 2022 alle zwei Jahre nachweislich geeignete Maßnahmen zum Schutz der Patientenakten zu ergreifen. Doch Stolz stellte fest, dass diese Anforderungen derzeit nicht auf Rehabilitationskliniken zutreffen, was die Situation zusätzlich kompliziert. Die Ministerin erklärte, dass Sicherheitskonzepte, die von den Krankenhäusern eingereicht werden, dazu dienen sollen, die Vertraulichkeit und Integrität der Patientenakten im Falle einer Schließung, besonders aufgrund von Finanzproblemen, zu gewährleisten. Das Gesundheitsministerium ist hierbei für die Überprüfung dieser Konzepte zuständig.
Sichere Aufbewahrung und neue Regelungen
In einem Insolvenzfalle liegt die Verantwortung für den Umgang mit den Patientenakten beim Insolvenzverwalter oder, im Fall einer Eigenverwaltung, beim Schuldner selbst. Stolz fordert zudem eine bundesgesetzliche Regelung zur Einrichtung von Notfallfonds, um den Schutz der Rechte von Patienten zu garantieren. Auch für niedergelassene Ärzte gelten ähnliche Vorschriften: Nach der hessischen Berufsordnung sind sie verpflichtet, ihre Aufzeichnungen nach der Schließung ihrer Praxen sicher aufzubewahren oder für deren sichere Verwahrung zu sorgen, was auch für Psychotherapeuten gilt. Diese strengen Regelungen sind entscheidend, um das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitssystem zu wahren, so berichtete die Borkener Zeitung.
Die Dringlichkeit dieser Themen macht deutlich, dass es eines raschen Handelns bedarf, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der Patienteninformationen zu garantieren, insbesondere in Zeiten finanzieller Schwierigkeiten für Kliniken.
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