Die bevorstehende Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, hat weitreichende Auswirkungen auf nahezu alle Haushalte in Nidderau. Bürgermeister Andreas Bär (SPD) erklärte, dass sich die Grundlagen der Berechnung verändern und sowohl Hauseigentümer als auch Mieter mit teilweise erheblichen Anpassungen rechnen müssen.
Der Anstoß für diese Reform kam durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018. Die Richter hatten festgestellt, dass die Einheitswerte, welche die Finanzämter zum Stichtag 1. Januar 1964 für Immobilien festgelegt hatten, verfassungswidrig sind. Der Grund: Diese Werte waren seit über 50 Jahren nicht aktualisiert worden und spiegelten nicht mehr die aktuelle Wertentwicklung wider.
Höhere Hebesätze in Nidderau
Wie Bürgermeister Bär treffend bemerkte, haben die meisten Eigentümer bereits Bescheide zu den neuen Grundsteuerwerten bekommen. Diese neuen Werte „unterscheiden sich häufig von den bisherigen Werten, manchmal nach oben, manchmal nach unten“, so Bär. Um das vorherige Steueraufkommen beizubehalten, wird eine Anpassung des Hebesatzes vorgeschlagen. Der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satz liegt derzeit bei 690 % für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) und die Grundsteuer B (bebautes Land). Um die Einnahmen stabil zu halten, sollte der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 733 % und für die Grundsteuer B auf 766 % angehoben werden.
Diese Anpassung ist notwendig, denn die neuen Bewertungsgrundlagen des Finanzamts haben im Durchschnitt zu niedrigeren Werten geführt, was bedeutet, dass ein höherer Hebesatz erforderlich ist, um das gleiche Einnahmeniveau aufrechtzuerhalten. Bär erklärte, dass insbesondere Immobilien im Altstadtbereich von den Änderungen betroffen sein werden, was für viele Eigentümer höhere Steuerbescheide zur Folge hat.
Zusätzlich wird im neuen Verfahren der Bodenrichtwert eine wesentliche Rolle spielen, wobei dieser Wert in Nidderau aufgrund der Lage innerhalb des Rhein-Main-Gebiets tendenziell höher ist als in ländlichen Regionen. Im Gegensatz dazu könnten Grundstücke in Neubaugebieten mit kleineren Flächen eher von einer niedrigeren individuellen Grundsteuerbelastung profitieren.
Diese Umstellungen sind Teil einer umfassenden Reform, die dazu dient, das Steuerrecht an die modernen Immobilienmarktbedingungen anzupassen. Die neuen Berechnungsgrundlagen berücksichtigen nicht nur die Wohn- und Grundstücksflächen, sondern auch faktoren wie den Bodenrichtwert, während das Alter der Gebäude nicht mehr in die Berechnung einfließt.
Die Stadt Nidderau wird weiter an der Umsetzung dieser Änderungen arbeiten und es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Bürger und Bürgerinnen auf die Neuerungen reagieren. Das vollständige Verständnis der neuen Regelungen wird entscheidend sein, um unangenehme Überraschungen bei den nächsten Steuerbescheiden zu vermeiden.
Für weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform und ihrer spezifischen Auswirkungen auf Nidderau, bietet vorsprung-online.de nähere Einblicke. Eine Entsprechende Vorlagendiskussion in der Stadtverordnetenversammlung wird in naher Zukunft erwartet.
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