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Sozialarbeiter im hessischen Gefängnis: Betreuung für bis zu 79 Häftlinge!

In den hessischen Justizvollzugsanstalten ist die Arbeit der Sozialarbeiter von zentraler Bedeutung. Eine aktuelle Umfrage des Justizministeriums in Wiesbaden hat ergeben, dass ein Sozialarbeiter im Durchschnitt für etwa 24 Insassen zuständig ist. Diese Zahl variiert jedoch erheblich je nach Anstalt. So betreut ein Sozialarbeiter in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt I, in der die Untersuchungshaft vollstreckt wird, beeindruckende 79 Häftlinge gleichzeitig.

Im Kontrast dazu stehen die Sozialarbeiter in den Einrichtungen für junge Gefangene: In der JVA Rockenberg und der JVA Wiesbaden hat eine Fachkraft auf durchschnittlich lediglich sechs Jugendliche Verantwortung. In der Jugendarresteinrichtung Gelnhausen liegt diese Kennzahl bei sieben und in der Sozialtherapeutischen Anstalt Kassel bei acht. Diese Zahlen stammen von der Durchschnittsbelegung im August 2024 und spiegeln die Situation am Stichtag 15. August wider.

Herausforderungen im Justizvollzug

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Die unterschiedliche Verteilung der Betreuungskapazitäten wirft Fragen auf. So ist es entscheidend, wie viel Zeit und Aufmerksamkeit der Einzelne durch einen Sozialarbeiter erhalten kann. Während in den Einrichtungen mit höherer Einsatzzahl eine umfassende Betreuung der Insassen kaum möglich erscheint, wird in kleineren Gruppen eine intensivere Beziehung zu den Gefangenen gefördert. Dies könnte sich auf die Rehabilitation und Reintegration der Häftlinge auswirken.

Ein weiterer Aspekt, der während der parlamentarischen Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion zur Sprache kam, ist die Notwendigkeit, eine bessere Balance zwischen den Bedürfnissen der Häftlinge und den verfügbaren Ressourcen zu finden. Sind die Aussagen über die personellen Ressourcen und die Betreuung der Insassen ein Signal dafür, dass in der hessischen Justiz eine Reform nötig ist? Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird, besonders wenn die Anstalten weiterhin unter einem überproportionalen Andrang leiden.

Die Betreuung von Häftlingen durch Sozialarbeiter ist nicht nur eine Verwaltungsaufgabe, sondern ein entscheidender Schritt in Richtung Resozialisierung. Der Aufgabenbereich der Sozialarbeiter umfasst nicht nur die Unterstützung im Umgang mit rechtlichen Fragen, sondern auch die Begleitung in psychologischen und sozialen Belangen. Die Anzahl der Häftlinge pro Sozialarbeiter bildet somit eine Elementarfunktion in der grundlegenden Betreuung und Unterstützung dieser Menschen.

Wie sich die Betreuungsverhältnisse in der Zukunft entwickeln werden und ob die zuständigen Behörden die Weichen für eine bessere Betreuung von Inhaftierten stellen können, bleibt somit eine Herausforderung, die auch die hessische Landesregierung beschäftigen sollte. Doch kann die Senkung der Betreuungsquoten und die Verbesserung der als zentral betrachteten sozialen Arbeit entscheidend für das Gemeinwohl sein.

Weitere Einzelheiten zu diesem Thema findet man in einem detaillierten Bericht auf www.fr.de.

Quelle/Referenz
fr.de

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