Der jahrelange Rechtsstreit um die Trinkwassergebühren in Kassel und Vellmar neigt sich dem Ende zu. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat angekündigt, bis Jahresende eine Entscheidung zu treffen, die weitreichende Auswirkungen auf die Gebührenzahler haben könnte. Wenn das Gericht die Klage der Stadt Kassel zurückweist, steht eine Rückzahlung von überhöhten Wassergebühren ins Haus.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), der Ende 2023 feststellte, dass die Wassergebühren um 23 Prozent zu hoch waren. Die Tatsache, dass Kasselwasser, der städtische Eigenbetrieb, eine unzulässige Konzessionsabgabe auf seine Gebühren aufgeschlagen hatte, führte dazu, dass die 65.000 Kunden mehr zahlten als notwendig. Durchschnittlich könnten das jährlich 4,2 Millionen Euro zu viel gewesen sein, was ein erhebliches finanzielles Loch darstellt.
Rechtsstreit und mögliche Rückzahlungen
Die Stadt Kassel hatte zuvor eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen das VGH-Urteil eingereicht, um das Verfahren aufzurollen. In der Vergangenheit hatte diese Vorgehensweise bereits einmal funktioniert und dem Stadtverwaltungsgericht die Möglichkeit gegeben, den Fall erneut zu bewerten. Sollte die Nichtzulassungsbeschwerde nun zurückgewiesen werden, muss die Stadt Kassel sich intensiv mit dem Rückzahlungsverfahren auseinandersetzen. Die Bedeutung dieser Entscheidung könnte nicht höher sein, denn sie bestimmt, ob die Stadt Millionen an Forderungen, angehäuft über die letzten Jahre, zurückzahlen muss oder nicht.
Die Rückzahlung könnte sich auf etwa 40 Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt belaufen, was summiert bis 280 Euro über sieben Jahre. Doch das größte Problem ist, dass die Stadt keine Rücklagen für solch eine Rückzahlung gebildet hat. Laut Stadtsprecher gibt es lediglich Rückstellungen in Höhe von 28,2 Millionen Euro, die der Stadt als Verbindlichkeiten zugerechnet werden. Um diese Rückzahlungen zu stemmen, müsste die Kommune Mittel in Form von Krediten aufbringen.
Die finanziellen Herausforderungen hören jedoch nicht mit den Rückzahlungen auf. Ein rechtskräftiges Urteil würde auch eine Neubewertung der Trinkwassergebühren nach sich ziehen. Die Stadt dürfte die unzulässige Konzessionsabgabe nicht mehr auf die Gebühren aufschlagen, was nach der bereits kürzlich erfolgten Preiserhöhung von Kasselwasser zu einer weiteren finanziellen Belastung führen kann. Die Stelle, die für die Gebührenfestsetzung verantwortlich ist, steht daher vor einem Umbruch, wenn das Urteil fällt.
Aktuell ist die Stadt Kassel in einer abwartenden Position. Auf eine Anfrage teilte ein Stadtsprecher mit, dass "bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde es sich um ein laufendes verwaltungsrechtliches Verfahren mit offenem Ausgang handelt." Die Stadt zeigt sich jedoch bereit, auf den richterlichen Beschluss sowohl rechtlich als auch organisatorisch und finanziell zu reagieren, um gegebenenfalls die erforderlichen Anpassungen im Haushalt vorzunehmen.
Die kommenden Monate könnten also entscheidend sein für die Trinkwassergebühren in Kassel und Vellmar. Die Bürger schauen gespannt auf die Entwicklungen, die nicht nur ihre zukünftigen Ausgaben betreffen, sondern auch auf die Finanzplanung ihrer Stadt große Auswirkungen haben könnten. Weitere Details zu den rechtlichen Hintergründen können in einem Artikel auf www.hna.de nachgelesen werden.
Details zur Meldung