Im Regierungsbezirk Kassel stehen derzeit etwa 3000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit unter Ausreisepflicht. Die Situation ist besorgniserregend, da sich die Abschiebungen aufgrund von Überlastungen in den zuständigen Behörden verzögern. Dies wirft Fragen über die Effektivität des derzeitigen Systems auf und beleuchtet eine kritische Problematik innerhalb der hessischen Verwaltung.
Ein konkretes Beispiel einer gescheiterten Abschiebung sorgte jüngst für Aufsehen: Ein mutmaßlicher Täter aus Solingen hätte bereits 2023 nach Bulgarien zurückgebracht werden sollen, allerdings kam es aufgrund der unzureichenden Zusammenarbeit der Behörden nicht zu einer rechtzeitigen Überstellung. Dies ist besonders alarmierend, da solche Versäumnisse die öffentliche Sicherheit direkt betreffen können.
Wachstum der ausreisepflichtigen Personen
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass sich die Situation verschärft hat. Im März 2024 waren noch 2000 Personen von der Ausreisepflicht betroffen, nun ist diese Zahl auf 3000 angestiegen. Diese Entwicklung verdeutlicht nicht nur die Herausforderungen der Verwaltung, sondern auch die wachsende Dringlichkeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Behörde hat beim Regierungspräsidium Kassel (RP) zu kämpfen, da das Dezernat für Ausländerrecht überlastet ist und die personellen Ressourcen nicht ausreichen, um die Fälle zeitgerecht zu bearbeiten.
Auf einer positiven Note lässt sich jedoch vermerken, dass die Zahl der freiwilligen Ausreisen zugenommen hat. Von Januar bis Juli 2024 stieg diese Zahl von 180 auf 361, was darauf hinweist, dass trotz der Schwierigkeiten Fortschritte erzielt werden können. Die Rückkehrberatung, bei der den Betroffenen Unterstützung für den Neuanfang in ihrer Heimat angeboten wird, spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Dennoch bleibt die Schattenseite der Bilanz: Auch die Zahl der Abschiebungen ist im gleichen Zeitraum gestiegen – von 159 im Jahr 2023 auf 201 im Jahr 2024. Dies könnte die Unsicherheit der Betroffenen erweitern und die Spannungen zwischen den Behörden und der Bevölkerung verstärken.
Ein weiteres Instrument zur Bekämpfung der Problematik ist die Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI). Diese Gruppe koordiniert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden, um straffällige Ausländer und sogenannte „Gefährder“ effizient abzuschieben. Seit ihrer Gründung im Jahr 2018 konnten bereits über 500 Personen aus diesem Personenkreis im Bezirk abgeschoben werden. Es bleibt jedoch unklar, wie viele weitere Gefährder noch in den Fokus der Behörden geraten werden sollen.
Inmitten all dieser Herausforderungen sieht sich das RP Kassel auch Sparvorgaben des Landes Hessen gegenüber, die zur Unsicherheit innerhalb der Behörde führen. Trotz dieser Schwierigkeiten wurden zumindest bis Ende 2024 alle befristeten Stellen verlängert, um der kritischen Personalsituation entgegenzuwirken und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Die Problematik der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer im Regierungsbezirk Kassel wirft allgemeine Fragen zur Effizienz und Strukturen innerhalb der Behörden auf. Es bleibt abzuwarten, wie die Verantwortlichen auf diese Herausforderungen reagieren werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die gegenwärtige Situation zu verbessern.
– NAG