Ein heftiger Streit zwischen der Stadt Kassel und dem Land Hessen entbrennt um fast 940.000 Euro! Der Grund? Die Stadt will die Kosten für die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge in der ehemaligen Unterkunft „Motel 24“ an der Heinrich-Hertz-Straße erstattet bekommen – und das für den Zeitraum von Juli 2017 bis März 2019. Doch das Regierungspräsidium Kassel hat diese Kosten nicht anerkannt! Die Stadt Kassel plant nun, Klage gegen das Land zu erheben, um ihr Geld zurückzubekommen.
Die Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer war von 2015 bis 2019 in Betrieb, aber die Belegung fiel dramatisch, nachdem die Flüchtlingszahlen ab 2016 stark zurückgingen. Die Stadt hatte den Vertrag mit dem Betreiber mehrfach angepasst, doch die hohen Mietkosten blieben. Ein Jahresmietzins von 310.000 Euro für 115 Plätze – das war ein Schnäppchen zu Beginn der Flüchtlingskrise, aber die Stadt argumentiert, dass die Bedingungen sich geändert haben und die Kosten nicht mehr gerechtfertigt sind.
Rechtsstreit und politische Entscheidungen
Am Montag, dem 11. November, wird die Kasseler Stadtverordnetenversammlung über die Klage entscheiden. Der Magistrat hat bereits grünes Licht gegeben. Die Stadt ist überzeugt, dass die Kürzungen des Landes gegen das Sozialgesetzbuch verstoßen und die Vereinbarungsautonomie der örtlichen Jugendhilfeträger gefährden. Die Stadt fordert eine gerichtliche Klärung, um herauszufinden, ob die hohen Kosten und die Mietverträge unter den damaligen außergewöhnlichen Umständen rechtens waren.
Die Situation spitzt sich zu, denn das Land Hessen rügte die Stadt für ihre wirtschaftlichen Entscheidungen und warf ihr vor, nicht rechtzeitig auf die sinkenden Belegungszahlen reagiert zu haben. Die Stadt Kassel hingegen sieht sich als Opfer der Umstände und fordert nun ihr Geld zurück. Der Ausgang dieses Rechtsstreits könnte weitreichende Folgen für die Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften in ganz Hessen haben!
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