Gießen

Wassersalat-Alarm: EU-Verbot bedroht Gießens Pflanzenvielfalt!

Der Wassersalat, einst beliebte Zierde in Gärten und Aquarien, wird zur Bedrohung für die heimische Flora und Fauna: Nach einem Verkaufsverbot durch die EU warnt jetzt das Regierungspräsidium Gießen vor seiner gefährlichen Ausbreitung und möglichen Dominanz in Gewässern – eine tickende Zeitbombe für unsere Ökosysteme!

Im Botanischen Garten in Gießen wird derzeit ein besonders alarmierendes Thema diskutiert: Der Wassersalat, eine als ästhetisch ansprechende Pflanze geltende Art, könnte sich als ernsthaftes ökologisches Risiko herausstellen. Diese hübsche Pflanze, die unter anderem auch als Muschelblume oder Grüne Wasserrose bekannt ist, wurde über Jahre hinweg in Aquarien und Gartenteichen eingesetzt. Nun hat die EU jedoch einen Coup gelandet und den Verkauf sowie die Präsentation des Wassersalats vollständig verboten, wie www.giessener-allgemeine.de berichtet.

Eine neue EU-Verordnung, die seit August in Kraft ist, zielt darauf ab, die Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf den Botanischen Garten in Gießen, wo Wassersalat bislang als dekoratives Element präsentiert wurde. Holger Laake, der technische Leiter des Gartens, erklärt, dass nach der neuen Regelung nicht nur der Handel mit Wassersalat untersagt ist, sondern auch seine Darstellung in öffentlichen Einrichtungen. Die besagte Pflanze wurde daher aus dem Victoriahaus entfernt, um den Bestimmungen der EU zu entsprechen.

Die Bedrohung durch invasive Arten

Invasive Arten wie der Wassersalat stellen eine ernsthafte Gefahr für die biologische Vielfalt dar. Laut dem Regierungspräsidium Gießen stehen fast 90 Tier- und Pflanzenarten auf der Liste, die die Ökosysteme wesentlich verändern können. Der Ursprungsort des Wassersalats liegt vermutlich in Südamerika, wo diese Pflanze vor fast 200 Jahren als Zierpflanze nach Deutschland eingeführt wurde. Heute ist sie in nahezu jedem Gartenteich oder Aquarium zu finden, und von dort gelangen immer wieder Exemplare in die Natur – manchmal ungewollt, manchmal absichtlich.

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Einmal in freier Wildbahn angekommen, kann der Wassersalat massiv auf stehende Gewässer einwirken. Er hat die Fähigkeit, große Flächen zu dominieren, wodurch andere Wasserpflanzen vom Licht abgeschnitten und verdrängt werden. Diese Art gründet sich oft auf der Wasseroberfläche und kann sich schnell ausbreiten, was zu einem dramatischen Rückgang der heimischen Pflanzenvielfalt führt. Die Lichtverhältnisse im Gewässer verändern sich, was die Sauerstoffversorgung und den Nährstoffhaushalt erheblich beeinträchtigen kann.

In den nächsten zehn Jahren erhofft sich Laake, dass sich das zurzeit noch als vorläufig zu bewertende Verbot auswirkt und die Pflanze nicht winterhart wird. Bisher hat der Wassersalat, aufgrund der kühlen Temperaturen, keine Blüten gebildet. Dennoch könnte der Klimawandel in Zukunft dazu führen, dass diese Pflanze auch in den kalten Monaten überlebt, was die Situation erheblich verschärfen würde. Sollte dies in Deutschland eintreten, könnte der Wassersalat schnell zur Hauptbedrohung für heimische Flora und Fauna werden.

Potentiale weitere Verbote

Der Blick über die Grenze nach Schweiz zeigt, wie rasant sich invasive Arten entwickeln können. Beispielhaft wird die chinesische Hanfpalme genannt, die sich dort in den Wäldern so stark ausgebreitet hat, dass die Bekämpfung kaum noch möglich ist. Laake verdeutlicht, dass auch in Deutschland solche Entwicklungen bemerkenswert schnell geschehen können, was zu Überlegungen führt, möglicherweise auch andere Pflanzen wie den Kirschlorbeer auf die Liste invasiver Arten zu setzen.

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Falls Deutschland der Schweiz in diesem Punkt folgt, müssen sich auch viele Hobbygärtner in Gießen auf stark veränderte Bedingungen einstellen. Die Diskussion über die Gefahren invasiver Pflanzenarten und entsprechende Verbote bleibt daher weiterhin aktuell. Es stellt sich die Frage, wie sich solche Regelungen auf die Gartenerfahrung der Bürger auswirken und welche Pflanzen als nächste auf der Liste stehen könnten. Die Entscheidung der EU, gegen den Wassersalat vorzugehen, stellt sicher ein wichtiges Zeichen im Kampf um den Erhalt der biologischen Vielfalt dar.

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