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Waffenfunde im Vogelsbergkreis: Drei Festnahmen nach Bedrohung

Drei Personen, darunter zwei Männer aus Lauterbach und eine Frau aus Schlitz, wurden am 5. September 2024 im Vogelsbergkreis aufgrund von Bedrohungen mit Waffen sowie unerlaubtem Waffenbesitz festgenommen, nachdem sie zuvor am 11. August zwei Personen in Schlitz bedroht hatten, was die Polizei zu einer groß angelegten Durchsuchungsaktion veranlasste.

Blaulichtvor 1 Sekunde

Im Vogelsbergkreis haben umfangreiche polizeiliche Maßnahmen zur Festnahme von drei Personen wegen Bedrohung und unerlaubten Waffenbesitzes geführt. Die Aktionen wurden am Donnerstagmorgen, dem 5. September, durchgeführt und umfassten Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts in Gießen. Unterstützt von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) der hessischen Polizei, zogen die Ermittler aus Lauterbach und Schlitz alle Register, um die Geschehnisse vom 11. August aufzuklären.

Die Festnahmen ergeben sich aus einem Vorfall, bei dem zwei Männer, 44 und 22 Jahre alt, sowie eine 35-jährige Frau beschuldigt werden, zwei Personen im Schlitzer Stadtgebiet mit einer augenscheinlichen Waffe und einem Teleskopschlagstock bedroht zu haben. Der genaue Tatablauf und die Beweggründe sind derzeit noch unklar und stehen im Mittelpunkt der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei.

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Durchsuchungsaktion und sichergestellte Waffen

Um den Verdacht zu prüfen und mögliche Beweismittel zu sichern, wurden Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnadressen der Verdächtigen erlassen. Bei den Durchsuchungen entdeckten die Beamten eine Vielzahl von Waffen. Dazu zählen unter anderem zwei Schreckschusswaffen, eine Softairwaffe und zwei Teleskopschlagstöcke. Auch sogenannte Anscheinswaffen wurden gefunden, die echt aussehen, jedoch nicht schussfähig sind. Des Weiteren sicherten die Ermittler Schreckschusspatronen und andere wichtige Beweismittel.

Die Festnahmen verliefen ohne Widerstand, und die drei Personen wurden zunächst zu weiteren polizeilichen Ermittlungen zur Dienststelle gebracht. Trotz der Schwere der Vorwürfe wurden sie nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, müssen sich jedoch strafrechtlich wegen des Verdachts auf unerlaubten Waffenbesitz und der Bedrohung verantworten.

– NAG

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