Ein Landwirt im Vogelsbergkreis hat das vorläufige Ende seiner Rinderhaltung verkündet, nachdem ein Verwaltungsgericht in Gießen seine Anfechtung eines Haltungsverbots abgelehnt hat. Der Milchviehbetrieb, der rund 120 Rinder beherbergt, steht in der Kritik, weil ihm über einen längeren Zeitraum hinweg erhebliche Mängel in der Tierpflege vorgeworfen wurden.
Im Jahr 2023 kam es zu einer Kontrolle, die zu alarmierenden Ergebnissen führte. Die damit beauftragten Behörden fanden mehrere Kälber in einem Stall, dessen Boden etwa 50 Zentimeter tief mit moosigem Material bedeckt war. In einem besonders besorgniserregenden Vorfall tranken zwei Kälber aus Pfützen. Die Situation eskalierte, als bei weiteren Kontrollen zu Beginn des Jahres 2024 erneut keine Besserung festgestellt werden konnte. Einige Kühe waren stark verschmutzt, und es mangelte sowohl an Futter als auch an frischem Wasser. Zudem waren trockene Liegeflächen für die Tiere nicht vorhanden, was zu einem besorgniserregend hohen Sterberisiko führte.
Körperliche Belastungen und hohe Sterblichkeitsrate
Das Gericht stellte fest, dass der Landwirt den Tieren über einen längeren Zeitraum Schmerzen und Leiden zugefügt habe. Dies führte zu Krankheiten und einer untypisch hohen Sterblichkeitsrate bei den Rindern, die so alarmierend war, dass die Behörden bereits im Jahr 2020 auf die Missstände aufmerksam wurden. Trotz mehrerer Maßnahmen seitens des Landwirtes zur Verbesserung der Bedingungen blieb die Situation unbefriedigend. Der Landkreis hatte mehrfach eine unzureichende Versorgung mit Wasser und trockenen Liegeflächen festgestellt, es wurden sogar Zwangsgelder verhängt, um den Landwirt zur Verbesserung zu bewegen.
Angesichts dieser Mängel sah das Verwaltungsgericht das Wohl der Tiere als maßgeblich an und entschied, dass der Schutz der Tiere Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen des Landwirtes hat. Die Behauptung des Antragstellers, er habe bereits Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen, konnte die Richter nicht überzeugen. So stellte das Gericht fest, dass die von ihm geforderten Maßnahmen nicht nur unzureichend waren, sondern auch zu spät kamen, um eine signifikante Änderung zu bewirken.
Auswirkungen auf die berufliche Existenz
Für den betroffenen Landwirt hat diese Entscheidung gravierende Folgen: Er sieht seine berufliche Existenz bedroht, da sein Betrieb auf die Rinderhaltung angewiesen ist. Diese Thematik zeigt jedoch die dringende Notwendigkeit, die Standards in der Tierhaltung zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Tierschutzvorgaben stehen. Der Landwirt kann gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Die Tragik dieser Situation beleuchtet die Herausforderungen, mit denen viele Tierhalter konfrontiert sind, insbesondere wenn es um die Balance zwischen wirtschaftlichem Druck und tierschutzrechtlichen Vorgaben geht. Die Tatsache, dass der Betrieb trotz aller Maßnahmen nicht den erforderlichen Standards entsprach, wirft die Frage auf, inwiefern die bestehende Infrastruktur und Kontrolle der Tierhaltung ausreichend ist, um das Wohlergehen der Tiere zu garantieren. Diese Problematik bleibt ein sensibles Thema in der Landwirtschaft, das wohl auch die nächsten Jahre prägen wird.
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