Gießen

Kampf um die Wohnung: Mieterin in Gießen wehrt sich gegen Vermieter!

Mieterin in Gießen kämpft verzweifelt um ihre Wohnung, nachdem der Vermieter heimlich Schlösser ausgetauscht und die sanierte Einheit an neue Bewohner vermietet hat – der Rechtsstreit geht vor das Amtsgericht!

In Gießen sorgt ein Rechtsstreit zwischen einer Mieterin und ihrem Vermieter für Aufsehen. Diese Auseinandersetzung dreht sich um den Zugang zu einer Wohnung, die die Mieterin seit über drei Jahren nicht mehr betreten kann. Damals, im Februar 2021, glaubte sie, nur während einer vorübergehenden Sanierung ausziehen zu müssen. Doch die Realität stellte sich als anders heraus, als der Vermieter die Wohnung umbaute und einen Teil davon in zwei Wohneinheiten aufteilte.

Nun hat das Amtsgericht Gießen den Fall übernommen, da die Mieterin vehement fordert, wieder in ihre Wohnung einziehen zu dürfen. Der Vermieter hat jedoch keine Absicht gezeigt, dieser Forderung nachzukommen, und behauptet, die Wohnung sei bereits neu vermietet worden. Dies wirft Fragen auf, da die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien noch nicht abgeschlossen sind.

Vermieter vermietet Wohnung trotz laufendem Verfahren

Im April wurde bekannt, dass die Wohnung von einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) an eine Kommanditgesellschaft (KG) verkauft wurde, jedoch ist der gleiche Unternehmer weiterhin in beiden Firmen als Gesellschafter aktiv. Im August wurden dann die Schlösser ausgetauscht, was zur Folge hatte, dass drei neue Mieter in die Wohnung eingezogen sein sollen. Während die Mieterin in einem Eilverfahren Zugang zu ihrer Wohnung gefordert hat, verweigerte der Vermieter die Herausgabe.

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Die Mieterin kämpft mit rechtlichen Mitteln gegen die willkürliche Handlungsweise des Vermieters, der gegen eine gerichtliche Anordnung, persönlich vor Gericht zu erscheinen, verstößt. Der Richter stellte klar, dass unbestritten bleibt, dass die Schlösser ohne Zustimmung gewechselt wurden. Dies könnte als verbotene Eigenmacht gewertet werden, was die Rechtslage erheblich kompliziert.

Disput über den Wohnungszugang

Vor Gericht wurden auch die Behauptungen des Vermieters geprüft, die nun an die Stelle des ursprünglichen Mietverhältnisses treten, mit dem Argument, dass die Wohnung mittlerweile an andere Mieter vermietet sei. Komplex wird die Situation, da die Anwältin der Mieterin Stringenz in der Beweisführung verlangen kann. Sie legte Beweise in Form von Fotografien vor, die darauf hinweisen, dass die neuen Mieter nicht im ersten, sondern im zweiten Stock wohnen, was zu den widersprüchlichen Aussagen führt.

Die Mieterin hat weiterhin Gegenstände in der Wohnung gelassen, um zu signalisieren, dass sie nach wie vor die berechtigte Mieterin ist. Ihre ständigen Besuche zur Überprüfung der Wohnung unterstreichen diesen Fakt, auch wenn der Vermieter eine andere Sichtweise präsentiert. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Konflikte, und die Polizei wurde involviert, um die bestehenden Mietverträge zu bekräftigen.

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Ein Ende der Auseinandersetzungen scheint momentan nicht in Sicht. Die weiteren Schritte werden von einem Urteil des Amtsgerichts abhängen, das für den 20. September angekündigt wurde. Währenddessen bleibt abzuwarten, wie die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht verlaufen wird, die weitere Gutachten zu den durchgeführten Sanierungsarbeiten einfordern könnte.

Die Mieterin hofft weiterhin auf Gerechtigkeit, während der Vermieter in der Zwischenzeit seine eigene Interpretation der Geschehnisse darstellt. Die Entwicklungen in diesem Streitfall könnten weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Mietverhältnisse und deren Durchsetzung haben. Für mehr Details zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.giessener-allgemeine.de.

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