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Gericht bestätigt: Aufsichtsräte der ZOV sind bezahlte Nebentätigkeit

Teaser: Im Streit um die Wahl der Aufsichtsräte des Zweckverbands Oberhessische Versorgungsbetriebe klagte die Grünen-Politikerin Dr. Christiane Schmahl vor dem Verwaltungsgericht Gießen, das am 27. August 2024 die rechtmäßige Bestellung bestätigte und damit wichtige juristische Fragen zur Vergütung und Wahlmodalitäten aufwarf, was weitreichende Auswirkungen auf kommunale Gremien in Hessen haben könnte.

Im Vogelsbergkreis gibt es derzeit bedeutende juristische Auseinandersetzungen rund um die Struktur und Besetzung der Aufsichtsräte beim Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV). In einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen wurde entschieden, dass die Mitarbeit von Politikern in den Gremien der OVAG eine bezahlte Nebentätigkeit und kein Ehrenamt ist. Dies könnte weitreichende Folgen für die politische Landschaft in der Region haben.

Die Grünen-Politikerin Dr. Christiane Schmahl, die zuvor Erste Kreisbeauftragte im Landkreis Gießen war, hatte gegen die Wahl der Aufsichtsräte der ZOV-Tochtergesellschaften geklagt. Am Montag fand die mündliche Verhandlung unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Helmut Schmidt statt. Das Gericht entschied, dass die Klage abgewiesen wurde, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeit zur Berufung besteht.

Wahlverfahren und Geschlechtergerechtigkeit im Fokus

Ein zentraler Aspekt der Auseinandersetzung betrifft die Art der Wahl und die Geschlechterverteilung in den Aufsichtsratslisten. Laut dem Verwaltungsgericht musste zunächst geklärt werden, ob es sich bei der Abstimmung um einen regulären Wahlprozess oder um einen Beschluss handelte. Schmahl, die dem Vorstand des ZOV angehört, bemängelte, dass die Liste ihrer Fraktion im Gegensatz zur SPD/CDU-Liste eine paritätische Frauenquote aufwies, was bei der Wahl unter Umständen nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

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Die ersten Schritte zur Klärung wurden in einer Vorstandssitzung am 24. August 2022 unternommen, wo zwei konkurrierende Listen zur Wahl standen. Letztlich fiel die Entscheidung zugunsten der SPD/CDU-Liste mit 7 zu 3 Stimmen. Schmahl und ihr Rechtsbeistand, der Gießener SPD-Chef Christopher Nübel, kritisierten nicht nur das Wahlverfahren, sondern wiesen auch auf die Gefahr hin, dass die Anwendung des Mehrheitswahlrechts hier andere politische Kräfte benachteilige.

Das Gericht stellte fest, dass die Funktion der Aufsichtsräte mit einer Vergütungssumme zwischen 2.500 Euro jährlich für die Mitglieder und 3.000 Euro für den Vorsitzenden verbunden ist, was den Schluss nahelegt, dass es sich nicht um einen ehrenamtlichen Dienst handelt. Nach Ansicht der Klägerin bedeutet dies eine weitere Einschränkung der fairen Mitbestimmung, da die anderen Fraktionen dadurch in ihrer Informationsbeschaffung benachteiligt werden.

Das Urteil hat nicht nur lokale Bedeutung, sondern könnte auch Vorbild für ähnliche Verfahren in ganz Hessen sein. Laut Nübel wird es künftig wichtig sein, bei allen kommunalen Unternehmen genau zu prüfen, wie hoch die Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder sind. „Das kann nicht demokratiefördernd sein“, äußerte Nübel und forderte eine klare Überprüfung der Vergabepraxis.

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Weitere Klagen und das Procedere im Blick

In dieser aufgeheizten politischen Atmosphäre haben auch die Freien Wähler eine Klage gegen die Wahl eingereicht. Ein Verhandlungstermin hierfür steht noch aus, aber die Möglichkeit weiterer juristischer Auseinandersetzungen ist gegeben. Dies zeigt, dass das Thema nicht nur die unmittelbaren Beteiligten betrifft, sondern auch weitreichende Fragen zur Demokratie und Repräsentation im kommunalen Kontext aufwirft.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen hat das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Gleichstellung und die Transparenz bei politischen Wahlen geschärft. Dr. Christiane Schmahl äußerte nach der Verhandlung, dass es weniger um den Erhalt eines Postens ging, sondern um die Frage, wie solche Positionen insgesamt vergeben werden. Ihre Argumentation spiegelt die weit verbreitete Besorgnis über die Inhalte und Verfahren wider, die für zukünftige Wahlen entscheidend sein könnten.

Politische Transparenz als Grundpfeiler der Demokratie

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Entwicklungen rund um die Wahl der Aufsichtsräte beim ZOV in den kommenden Wochen und Monaten genau beobachtet werden sollten. Der Ausgang der Berufung könnte nicht nur die Besetzung zukünftiger Aufsichtsratsmandate beeinflussen, sondern auch allgemeinere Fragen der Transparenz und Gerechtigkeit in kommunalen Entscheidungsprozessen aufwerfen. Solche juristischen Auseinandersetzungen sind Ausdruck der Bemühungen um eine gerechtfertigte politische Vertretung und können eine bedeutende Rolle in der Weiterentwicklung der Demokratie in Hessen spielen.

Die Debatte um die Vergütung von Aufsichtsräten in kommunalen Unternehmen ist nicht neu und spiegelt tiefere soziale und politische Fragestellungen wider. In vielen Regionen Deutschlands wird die Rolle und die Entlohnung von Stadtverordneten und Aufsichtsratsmitgliedern scrutinized, vor allem im Hinblick darauf, wie diese Strukturen die Geschlechtergerechtigkeit und die Vertretung von Minderheiten in politischen Gremien beeinflussen.

Im Fall der OVAG und des ZOV ist die Frage der bezahlten Nebentätigkeit besonders relevant, da sie unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Gremien hat. Dies könnte bedeuten, dass weniger Frauen in Führungspositionen vertreten sind, da bei der Vergütungsstruktur viele von einer Kandidatur möglicherweise abgeschreckt werden. Der Verband für Kommunalrecht weist darauf hin, dass die Regelungen für Aufsichtsräte und deren Entlohnung sich in den letzten Jahren stark verändert haben. Diese Entwicklungen betreffen nicht nur Hessen, sondern bundesweit die Art und Weise, wie politische Representation organisiert ist und umgesetzt wird.

Die Rolle von Geschlechtergerechtigkeit

Die Herausforderungen, vor denen Frauen in politischen Gremien stehen, sind vielfältig. Dr. Schmahl hat angemerkt, dass das aktuelle Urteil nicht nur deren Zugang zu Aufsichtsratspositionen betrifft, sondern auch das allgemeine Procedere um die Vergabe dieser Ämter. Es besteht die Gefahr, dass ohne klare Regelungen und Richtlinien die politischen Gremien weiterhin von Männern dominiert werden.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Normung (DIN) sind Frauen in Aufsichtsräten immer noch stark unterrepräsentiert. So lag der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten im Jahr 2021 bei lediglich 23,2 % im DAX. Diese und ähnliche Statistiken verdeutlichen, wie wichtig die anstehenden Diskussionen um Gleichstellung und faire Vertretung sind. Die Diskussion um die Aufstellung von Listen und dem Wahlprozess innerhalb der ZOV könnte somit als Beispiel für die Weiterentwicklung gleichstellungspolitischer Maßnahmen in Deutschland dienen.

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen

Die Rechtslage in Bezug auf die Wahl von Aufsichtsräten in kommunalen Unternehmen ist komplex. In Hessen gelten besondere Regelungen, die von den jeweiligen Kommunen und Zweckverbänden unterschiedlich interpretiert werden können. Diese Variabilität kann zu Verwirrung führen und letztlich das Vertrauen der Bürger in die politische Vertretung untergraben.

Zusätzlich stellte das Verwaltungsgericht Gießen fest, dass die Anwendung des Mehrheitswahlrechts in Besetzungsfragen unter den aktuellen Vergütungsbedingungen legitim sei. Dies könnte jedoch auch zu einem Ungleichgewicht in der Vertretung sozialer Gruppen führen und bietet einen Diskussionsansatz für zukünftige rechtliche Reformen, um eine gerechtere Handhabung zu ermöglichen. Die Debatte über die Rolle und den Einfluss von Entlohnung auf die politische Mitwirkung wird somit immer relevanter.

– NAG

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