Gießen

Empörung in Gießen: Abschiebung der ausgebildeten Pflegehilfskraft geschockt alle

Empörung in Gießen: Eine 18-jährige Aserbaidschanerin wird bei einem Behördentermin überraschend abgeschoben, obwohl sie kurz vor dem Beginn einer Ausbildung zur Pflegehilfskraft steht – eine humanitäre Katastrophe, die Aktivisten auf die Straße treibt!

Die plötzliche Abschiebung einer 18-jährigen Aserbaidschanerin aus Gießen sorgt für Aufregung und Empörung. Ganz klar: Es handelt sich hierbei nicht nur um einen Einzelfall, sondern um eine Situation, die Fragen aufwirft und viele Menschen bewegt. Die junge Frau, die nach Deutschland kam, nachdem sie mit ihrer Familie aus der Ukraine geflohen war, sah sich vor kurzem mit ihrer tragischen Realität konfrontiert. Am vergangenen Donnerstag wurde sie unerwartet während eines Termins im Ausländeramt festgenommen. Geplant war lediglich die Verlängerung ihrer Duldung, doch stattdessen wurde sie abgeschoben.

Die Umstände dieser Abschiebung sind erschütternd. Ursprünglich floh die 18-Jährige vor dem russischen Angriffskrieg und hatte sich in Deutschland gut integriert: Sie hatte den Schulabschluss geschafft und eine Ausbildung zur Pflegehilfskraft in Aussicht. Dies just wollte sie zum Ausbildungsstart im September antreten. Die Rückkehr nach Aserbaidschan hat allerdings ihre Hoffnungen auf eine Karriere im Pflegeberuf zunichtemacht.

Diese unvermittelte Rückführung hat die Gemeinschaft in Gießen auf den Plan gerufen. Über 80 Menschen versammelten sich zu einer Mahnwache, um ihrer Solidarität mit der jungen Frau Ausdruck zu verleihen und ihren Unmut über die Entscheidung der Behörden zu äußern. Elmar Schaub, ein Pädagoge der Jugendwohngruppe, formulierte sein Entsetzen über die Abschiebung in klaren Worten: „Ich habe meinen Glauben daran verloren, dass jemand über weitreichende Entscheidungen nachdenkt.“ Diese Aussage verdeutlicht die Enttäuschung und den Schmerz, den die Bewohner und Unterstützer fühlten.

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Der Kontext der Abschiebung

Die rechtlichen Grundlagen für die Abschiebung sind in dieser Situation komplex. Nach Angaben des Regierungspräsidiums wurde die Ausreisepflicht bereits seit mehr als zwei Jahren festgelegt und trotz zahlreicher Versuche einer freiwilligen Ausreise erfolgte keine Rückkehr. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte die Asylanträge der jungen Frau als offensichtlich unbegründet abgelehnt, was die Einleitung von Abschiebeprozessen rechtfertigte.

Doch genau hier kommen Zweifel auf. Der Hessische Flüchtlingsrat äußert Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Besonders weil der Jugendhilfe bereits mitgeteilt wurde, dass die 18-Jährige eine Ausbildungsstelle sicher hatte. Diese Information schien den Behörden nicht ausreichend Anlass zur Unterbrechung der Abschiebeprozedur gegeben zu haben, was viele Fragen aufwirft. Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, bemerkt, dass die Fristen für die Einleitung solcher Maßnahmen bedenklich kurz waren, insbesondere da die junge Frau erst im März 18 Jahre alt geworden war.

Aber auch die Entscheidung, die Ausbildung nicht zuzulassen, die gerade in einem handfesten Arbeitsmarkt gefragt ist, wurde von vielen kritisiert. Das Pflegewesen in Deutschland ist stark auf Fachkräfte angewiesen, und so wurde die Verweigerung von Ausbildungsplätzen wie ein Fehler angesehen. Christa Hofmann-Bremer, die Einrichtungleiterin des Seniorenzentrums in Linden, stellte klar, dass die 18-Jährige sehr gut für die Ausbildung geeignet wäre.

Reaktionen und Ausblicke

Die Reaktionen auf diese unerwartete Abschiebung sind durchweg negativ. Nicht nur die Belegschaft der Wohngruppe, sondern auch zahlreiche Aktivisten und Unterstützer der „Omas gegen Rechts“ haben zu verstehen gegeben, dass sie die Entscheidung für unmenschlich halten. Gerlinde Bauer von der Initiative stellte klar, dass solche Maßnahmen nur dazu dienten, eine bürokratische Statistik zu füllen. Für viele ist die Grenze zwischen Recht und Unrecht in solchen Fällen eine reife Problematik.

Der Blick in die Zukunft steht nun unter einem Schatten der Unsicherheit. Die 18-Jährige, die in Baku bei Verwandten untergekommen ist, ist mit einem dreijährigen Einreiseverbot konfrontiert, das die Hoffnungen ihrer Unterstützer auf einen neuen Aufenthalt in Deutschland stark einschränkt. Diese Situation könnte den Weg zu einem möglichen Programm zur Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland eröffnen, was insbesondere im Hinblick auf die Schieflage im deutschen Pflegewesen eine spannende Entwicklung wäre.

Die gesamte Situation bleibt angespannt und die weiteren Schritte der Verantwortlichen sind von großer Bedeutung. Nicht nur für die junge Frau, sondern für die gesamte Thematik der Asylpolitik und Integration wird entscheidend sein, ob es gelingt, die rechtlichen Stolpersteine zu überwinden. Das Schicksal dieser entschlossenen 18-Jährigen könnte möglicherweise weitreichende Ansätze für andere ähnliche Fälle offenbaren und neue Wege in der Migrationspolitik aufzeigen.

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