Gießen

Aysus Abschiebung in Gießen: Empörung über Behördenversagen!

Die überraschende Abschiebung der 18-jährigen Aysu aus Gießen sorgt für Empörung, während fast 85 Unterstützer die Rückholung der Aserbaidschanerin fordern und kritisieren, dass trotz eines zugesicherten Ausbildungsplatzes und starkem Integrationswillen die Behörden rigoros handeln.

Die plötzliche Abschiebung der 18-jährigen Aserbaidschanerin Aysu sorgt für große Empörung in Gießen. Trotz eines in Aussicht stehenden Ausbildungsplatzes zur Pflegehilfskraft wurde sie am 25. September 2024 aus Deutschland ausgewiesen. Diese Maßnahme hat nicht nur viele Bürger auf die Straße gebracht, sondern auch politische Stimmen mobilisiert, die die Vorgehensweise der Behörden in Frage stellen.

Rund 85 Menschen nahmen an einer Mahnwache vor dem Gießener Regierungspräsidium teil, um gegen die Entscheidung zu protestieren. Besonders aktiv waren Gruppen wie die „Omas gegen Rechts“, die in einem Brief an den Regierungspräsidenten eine Rückholung der jungen Frau forderten. Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, äußerte in einem Interview sein Unverständnis über Aysus abrupten Abschied. Er verwies darauf, dass ihre Duldung als unbegleitete Minderjährige zwar einmal gewährt wurde, die Behörden hinter den Kulissen jedoch bereits an ihrer Abschiebung arbeiteten, während Aysu versuchte, ein normales Leben zu führen.

Die rechtlichen Hintergründe

Aysus Asylantrag wurde als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Scherenberg erklärt, dass nach dieser Entscheidung zwar Klage eingereicht werden konnte, jedoch kein rechtlicher Schutz gegen eine sofortige Abschiebung gegeben war. Dies führt zu der absurde Situation, dass eine Person, die lange Zeit geduldet wurde, plötzlich und ohne Vorankündigung abgeschoben wird.

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Ein weiteres Problem liegt darin, dass trotz ihrer guten Integrationsabsichten, wie dem in Aussicht stehenden Ausbildungsplatz, die Zustimmung zur Aufnahme der Ausbildung verweigert wurde, da die Abschiebung bereits eingeleitet wurde. Dies ist nicht nur ein juristischer Widerspruch, sondern wirft auch die Frage auf, inwieweit humanitäre Gründe in solchen Fällen berücksichtigt werden können.

Die Komplexität des Aufenthaltsrechts in Deutschland stellt eine massive Hürde dar, nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Behörden. Scherenberg kritisiert, dass das Aufenthaltsgesetz mittlerweile so kompliziert geworden ist, dass es für rechtliche Mitarbeiter und Betroffene kaum noch verständlich ist. Über 100 verschiedene Aufenthaltstitel existieren, was die Situation zusätzlich erschwert. Der Duldungsparagraph hat sich von einer halben Seite auf über sieben Seiten ausgeweitet, was die Unklarheit über den rechtlichen Status von Flüchtlingen verdeutlicht.

Nach der Einreichung einer Petition beim Hessischen Landtag erhofften sich die Unterstützer von Aysu, dass diese einen Aufschub der Abschiebung bewirken könnte. Jedoch hat das neue Petitionsgesetz vor eineinhalb Jahren diese Möglichkeit eingeschränkt, sodass nach Einleitung der Abschiebemaßnahmen keine aufschiebende Wirkung mehr besteht.

Die Rolle der Härtefallkommission

In schwierigen Fällen könnten die Opfer der Ausweisung theoretisch an die Härtefallkommission appellieren. Diese hat die Möglichkeit, dem Innenminister zu empfehlen, eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Allerdings müssen die Betroffenen vorher ein langwieriges Verfahren durchlaufen, was bei der Einleitung einer Abschiebung oft nicht möglich ist.

Das Gießener Regierungspräsidium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betonten stets die Rechtmäßigkeit der Abschiebung. Scherenberg hebt hervor, dass den Behörden durchaus Spielraum zusteht, humanitäre Gründe in ihre Entscheidungen einzubeziehen, was bei Aysus Fall jedoch nicht geschehen ist. Sie hatte zwar einen Ausbildungsplatz in Aussicht, aber die erforderliche Arbeitserlaubnis war noch nicht formalisiert worden.

Die Situation für Aysu bleibt angespannt. Nach ihrer Abschiebung wäre sie für mindestens drei Jahre von der Wiedereinreise in die Europäische Union ausgeschlossen, was ihre Rückkehr enorm erschwert. Ein neuer Antrag auf ein Visum für die Ausbildung könnte frühestens in einem Jahr erfolgen. Aysus steht nun vor der ungewissen Frage, wie sie dieses Jahr in Aserbaidschan bewältigen wird, wo sie niemanden hat, der sie unterstützen könnte.

Die Diskussion um Aysus Abschiebung zeigt die tief verwurzelten Probleme im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht auf. Die Verquickung von rechtlichen Prozeduren und menschlichem Leid ist ein komplexes Thema, das weiterhin viel öffentliches Interesse und Engagement erfordert. In Gießen und darüber hinaus bleiben die Stimmen der Unterstützer von Aysu laut und fordern eine grundlegende Überprüfung und Reform der bestehenden Gesetze, damit solche Schicksale in Zukunft vermeiden werden können.

Für detaillierte Informationen zu diesem Fall und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten, siehe den Bericht auf www.giessener-anzeiger.de.

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