Im Herzen von Osthessen gibt es eine aufregende Gelegenheit für Filmfans: Gemeinsam mit dem CineStar Fulda veranstaltet die Osthessen-Zeitung eine Verlosung von insgesamt drei Mal zwei Tickets für den mit Spannung erwarteten Film „Der Buchspazierer“. Diese erfreuliche Nachricht zieht nicht nur Kinoliebhaber an, sondern gibt allen die Möglichkeit, ihre Chance auf einen Kinoabend zu nutzen.
Die Regeln für die Teilnahme könnten einfacher nicht sein: Um in den Lostopf zu gelangen, müssen Interessierte einfach einen Kommentar auf der Facebook-Seite der Osthessen-Zeitung hinterlassen oder einen Like dalassen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine E-Mail an info(at)osthessen-zeitung.de zu senden, wobei das Stichwort „CineStar-Tickets“ im Betreff nicht fehlen darf. Der Einsendeschluss ist auf Dienstag, den 8. Oktober, gesetzt, und die Gewinner werden einen Tag später, am 9. Oktober, bekannt gegeben.
Wie man teilnehmen kann
Wer sich per E-Mail beteiligt, sollte darauf achten, seine vollständigen Kontaktdaten anzugeben. Damit stimmt man zu, dass die persönlichen Informationen bis zur Beendigung des Gewinnspiels gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen des Gewinns, um die Tickets beim Veranstalter hinterlegen zu können. Die Verantwortlichen des CineStar Fulda sind zudem verpflichtet, die Daten nach der Veranstaltung umgehend zu löschen.
Die Möglichkeit, die Tickets zu gewinnen, bietet eine großartige Gelegenheit, das Filmvergnügen zu genießen. Die Gewinner, die über Facebook gewinnen, müssen bis spätestens Mittwochabend um 20 Uhr ihre Kontaktdaten per E-Mail übermitteln. Dann steht einem spannenden Kinoabend nichts mehr im Wege, wenn sie sich am Freitag an der Kino-Information mit ihrem Ausweis melden.
Die gewonnenen Tickets beinhalten jedoch keine Reservierung, was bedeutet, dass die Kinobesucher rechtzeitig Plätze sichern sollten. Das Verfallsdatum für den Gewinn hängt mit der Ausstrahlung des Films im CineStar Fulda zusammen, und ein Wechsel auf einen anderen Film ist nicht möglich. Zudem ist der Rechtsweg ausgeschlossen, was bedeutet, dass keine Ansprüche auf eine andere Art der Kompensation geltend gemacht werden können.
Diese Verlosung ist eine hervorragende Möglichkeit, in die Welt des Films einzutauchen und sich einen Abend voller Unterhaltung zu sichern. Die Osthessen-Zeitung lädt alle Interessierten herzlich ein, mitzumachen und einen der begehrten Gewinne abzustauben. Für weitere Informationen können Sie den Facebook-Account der Osthessen-Zeitung besuchen und somit keinen Schritt der Verlosung verpassen.