In Rothemann sorgt eine neue Anordnung des Landkreises Fulda für Aufruhr unter den Kunden und dem Betreiber eines Nahkauf-Marktes. Ab sofort darf Stefan Reith seinen Supermarkt an Sonntagen nicht mehr öffnen. Die Entscheidung, die den Verkäufer in einer angespannten Lage zurücklässt, basiert auf dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz. Laut Angaben des Landkreises hat Reith dieses Gesetz bereits seit 20 Jahren missachtet, indem er neben Backwaren auch andere Lebensmittel an Sonn- und Feiertagen verkaufte.
Der Schock bei Reith war groß, als er den offiziellen Brief öffnete, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er mit einem Zwangsgeld von bis zu 2500 Euro rechnen müsse, wenn er weiterhin sonntags öffne. „Die Türen müssen geschlossen bleiben“, erklärt Reith, der seinen Laden an der vielbefahrenen B27 seit fast vier Jahrzehnten führt. Ein entscheidender Punkt, der hier zu beachten ist: Der Verkauf an Sonntagen konnte Reith helfen, sein Geschäft durch Nischenstrategien am Laufen zu halten – nun könnte die fehlende Einnahmequelle seine Existenz bedrohen.
Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz
Reith betont, dass seine Sonntagseröffnung nicht nur für ihn, sondern auch für die Dorfgemeinschaft von Bedeutung war. Viele Menschen hätten gerade am Sonntag ihre frischen Brötchen bei ihm gekauft, und auch regionale Vereine hätten von der Möglichkeit profitiert, ihre Feste mit frischen Backwaren zu versorgen. Doch die rechtliche Grundlage ist eindeutig, erklärt das Landratsamt. Ein zusätzlicher Verkauf von Lebensmitteln an dem Tag verstößt klar gegen geltendes Recht, das den vollständigen Verkauf am Sonntag untersagt.
Wie aus einer Kontrolle im August hervorgeht, wurde festgestellt, dass Reith an einem Sonntag seine Regale mit Produkten aus allen Artikeln bestückte, was ihm jetzt einen Strich durch die Rechnung macht. „Ich verliere dadurch eine Menge Umsatz, und meine Existenz gerät in Gefahr“, sagt der 65-Jährige, der plant, seinen Betrieb in den nächsten Jahren an einen Nachfolger zu übergeben.
Die lokale Politik steht hinter Reith. Ortsvorsteher Oskar Kanne von der CDU äußert, dass eine Wiedereröffnung am Sonntag für die Dorfgemeinschaft von großer Wichtigkeit sei. „Zumindest bräuchten wir dringend wieder die Backwaren“, betont er, während er gleichzeitig klarstellt, dass jede Lösung im Einklang mit den bestehenden Gesetzen stehen müsse.
Ausblick auf mögliche Lösungen
Die aktuelle Gesetzeslage lässt jedoch wenig Spielraum für Reith, der sieht keine Möglichkeit, an Sonntagen zu öffnen, selbst für den Verkauf von Backwaren nicht. Er wurde in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass eine Öffnung nur dann zulässig wäre, wenn der Warenbestand für diesen Tag überwiegend aus Backwaren bestünde.
Interessant ist, dass der hessische Landtag kürzlich ein Gesetz verabschiedet hat, das vollautomatisierten Supermärkten wie den Teo-Märkten von Tegut die Sonntagsöffnung erlaubt, solange ihre Verkaufsfläche 120 Quadratmeter nicht überschreitet. Diese Entwicklung öffnet eine andere Dimension im Einzelhandel, lässt Reith jedoch weiterhin in der Unsicherheit.
Die Situation bleibt angespannt, und viele fragen sich, wie es mit dem Nahversorger in Rothemann weitergeht. „Es ist für uns alle wichtig, dass wir einen funktionierenden Nahversorger im Ort haben“, unterstreicht Reith. Doch diese Hoffnung wird durch die geltenden Vorschriften stark herausgefordert. Der Druck, der nun auf Reith lastet, könnte die Marktlandschaft in Rothemann nachhaltig verändern. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema sind bei www.fuldaerzeitung.de nachzulesen.