Der Landkreis Fulda hat entschieden, dass der Nahkauf-Markt von Stefan Reith in Rothemann sonntags nicht mehr öffnen darf. Diese Maßnahme wurde getroffen, da Reith seit zwei Jahrzehnten gegen das Hessen Ladenöffnungsgesetz verstößt, indem er an jedem Sonntag Käufer ins Geschäft ließ, um Lebensmittel und andere Waren zu verkaufen.
Die Nachricht kam für den 65-jährigen Unternehmer überraschend. In einem offiziellen Schreiben des Landkreises wurde ihm mitgeteilt, dass er die sonntägliche Öffnung einstellen müsse, andernfalls drohe ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 2500 Euro. „Die Türen müssen geschlossen bleiben“, erklärte Reith, der seinen Markt an der B27 mit rund 300 Quadratmetern Verkaufsfläche seit fast 40 Jahren betreibt.
Bedrohung der Existenz
Reith hat sich die praktische Öffnung an Sonntagen erschlossen, um den Anforderungen eines Nahversorgers gerecht zu werden. Er hat betont, dass das Umsatzvolumen von sonntags ein wichtiger Bestandteil seiner Geschäftsstabilität darstellt. „Das hat meine Existenz ermöglicht“, sagt er. Durch die sonntägliche Öffnung bediente er Kunden, die nach den Nachtschichten einkaufen wollten, oder Menschen, die kurzfristig Bedarf an Lebensmitteln hatten.
Besonders gefragt waren seine Backwaren, die sonntags angeboten wurden. „Im Laufe der Jahre haben die Kunden auch nach anderen Produkten gefragt“, erklärt Reith. Durch das Verbot, sonntags zu öffnen, fürchtet er um die wirtschaftliche Grundlage seines Ladens. „Ich verliere beachtlichen Umsatz, und das gefährdet wirklich meine Existenz“, so Reith weiter. Er würde gerne noch drei bis fünf Jahre in seinem Geschäft aktiv bleiben und hofft, einen Nachfolger zu finden. „Das geht aber nur, wenn ich einen gesunden Laden abgeben kann,“ fügt er hinzu.
Das Verbot resultierte aus einer Kontrolle durch den Gewerbeprüfdienst im August, die auf Anweisung des Regierungspräsidiums Kassel durchgeführt wurde. Bei dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass Reith nicht nur Backwaren, sondern auch andere Lebensmittel verkauft hatte. „Ich habe alles falsch gemacht, wenn man nach dem Gesetz geht“, gibt er zu, räumt aber ein, dass die Regelung in der Praxis viele Freunde des Marktes nicht störte.
Gemeindeverlangen nach einer Lösung
Die Menschen in Rothemann stehen hinter Reith und wünschen sich, dass der Markt auch sonntags geöffnet bleiben kann. Ortsvorsteher Oskar Kanne (CDU) hebt hervor: „Es wäre für das Dorf sehr wichtig, dass die Türen sonntags wieder öffnen können.“ Er verweist jedoch darauf, dass dies innerhalb des aktuellen rechtlichen Rahmens schwierig umzusetzen sei. „Eine Lösung mit dem geltenden Recht muss gefunden werden,“ betont er.
Die aktuelle Gesetzeslage sieht strikte Vorschriften für die Öffnungszeiten von Geschäften vor. Während Reith nun kaum Aussicht auf eine Änderung seiner Situation hat, ermöglichen neuere gesetzliche Regelungen anderen, wie den neueren Tegut-Teo-Märkten, eine Öffnung an Sonntagen, allerdings nur für kleinere Verkaufsflächen bis 120 Quadratmeter.
Mit einem klaren Verweis auf die aktuelle Situation bleibt abzuwarten, wie sich die Entwicklungen rund um die Ladenöffnungszeiten in der Region weiter gestalten werden, und ob es Maßnahmen geben wird, die den Bedürfnissen von Unternehmern und Gemeinden gerecht werden können. Weitere Details zu dieser Thematik finden sich in einem Bericht auf www.fuldaerzeitung.de.