Ein 50-jähriger Mann aus Gelnhausen wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Fulda zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er in einer Therme Hakenkreuz-Tattoos zur Schau gestellt hatte. Der Angeklagte betonte, dass es sich um buddhistische Symbole handle und zeigte sich darüber hinaus einsichtig in Bezug auf die Interpretation seiner Tattoos durch andere. „Ich habe nichts mit der NS-Ideologie zu tun“, erklärte er und versicherte, dass die Tätowierungen für ihn die Idee der Erneuerung symbolisieren.
Die staatsanwaltschaftlichen Vorwürfe stützten sich darauf, dass der Mann Anfang Januar in der Sauna aufgefallen war, da Tattoos auf seinem Bauch und Fuß das Hakenkreuz darstellten. Der Angeklagte gab an, dass sich die Tattoos vor 20 Jahren habe stechen lassen und nicht in Verbindung mit extremistischen Ansichten stehen, auch wenn diese in der aktuellen, politisch sensiblen Zeit als solche interpretiert werden könnten.
„Wahrscheinlich hat sich jemand verletzt gefühlt“, meinte er, in Bezug auf die Beschwerden über seine Zeichen. Der Bademeister, der mit der Polizei intervenierte, erklärte, dass der Mann keinen rechten Hintergrund habe und dass er die Bedeutung seiner Tätowierungen ihm bereits vorher klargemacht hatte.
Um die Vorwürfe zu entkräften, bot der Angeklagte an, dass er stets in der Lage sei, die Bedeutung seiner Tattoos schnell zu erklären. Dennoch musste er einsehen, dass die Gerichte in Deutschland eine klare Sichtweise auf solche Symbole haben: Hakenkreuze sind verboten. Der Staatsanwalt verdeutlichte, dass man dem Vernehmen nach verhindern müsse, dass solche Symbole als gesellschaftlich akzeptabel gelten können.
Der Mann wurde letztlich zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen, die jeweils 50 Euro betragen, verurteilt. Die Richterin erkannte an, dass er keine extremistisches Gesinnung hat, wies jedoch darauf hin, dass die Wahrnehmung eines durchschnittlichen Bürger ausschlaggebend sei, und diese könnten Hakenkreuze nicht nur aus dem kulturellen oder historischen Kontext heraus lesen.
Nach der Verhandlung suchte der Angeklagte Rechtsberatung bei der Richterin, um zu klären, wie er in Zukunft Verwicklungen mit der Justiz vermeiden kann. „Was kann ich machen, damit ich in einem halben Jahr nicht wieder hier sitze?“, fragte er. Die Richterin riet ihm, die Tattoos entweder zu entfernen oder so abzuändern, dass sie nicht mehr mit Hakenkreuzen verwechselt werden können.
In einem ähnlichen Fall wurde kürzlich ein Mann in Fulda zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, nachdem er während eines Gottesdienstes eine Schreckschuss-Pistole discharged hatte, jedoch ohne rassistische Motive nachweisen zu können. Diese rechtlichen Entscheidungen heben die Wichtigkeit des sensiblen Umgangs mit symbolischen Darstellungen in Deutschland hervor. Informationen zu diesem speziellen Vorfall und seinem rechtlichen Kontext sind in einem Bericht der Fuldaer Zeitung nachzulesen.