Fulda

Fuldaer Eifersucht endet in Gewalt: Zwei Männer vor Gericht verurteilt

Am 27. August 2024 wurden zwei Männer in Fulda wegen einer brutalen Schlägerei am Jerusalemplatz verurteilt, bei der ein 51-Jähriger schwer verletzt wurde, nachdem der Hauptangeklagte, ein 38-Jähriger, aus Eifersucht handelte, was den Richter zu der Aussage veranlasste: „Hinterlistiger geht es nicht mehr“.

In Fulda kam es erneut zu einem brutalen Vorfall, der die rechtlichen und sozialen Grenzen überschreitet. Ein 38-Jähriger, der erst kürzlich wegen Totschlags verurteilt worden war, steht erneut im Fokus der Justiz. Diesmal wurde er für eine gewaltsame Attacke auf einen 51-Jährigen am Jerusalemplatz verurteilt. Während der Verhandlung am 27. August 2024 stellte sich heraus, dass der Angeklagte und sein Komplize aus Eifersucht und Verbitterung handelten.

Die Auseinandersetzung trug sich bereits am 17. Februar 2024 zu, als der 51-Jährige in der Annahme, sich mit dem Angeklagten zu einem entspannenden Treffen zu verabreden, in den Park reiste. Richter Ulrich Jahn beschrieb, wie der 38-Jährige, möglicherweise aus Eifersucht, einen heimtückischen Plan schmiedete, nachdem der Geschädigte seiner Freundin einen Valentinstags-Gutschein geschenkt hatte. Dieser Umstand war der Zünder für die brutale Attacke, bei der das Opfer schwere Verletzungen poput-lastingere Rippenbrüche und eine Augenverletzung erlitt.

Die Details der brutalen Attacke

Im Vorfeld der Attacke plante der Angeklagte den Aufeinandertreffen, um seinen Rachefeldzug auszuführen. Er hatte insgeheim zwei Komplizen ins Boot geholt, um bei der Ausführung seines Plans Unterstützung zu haben. Der unerwartete Angriff begann, als der 51-Jährige ahnungslos dem Angeklagten gegenüberstand. Ob der Angeklagte ein Werkzeug bei sich trug, konnte nicht festgestellt werden. Schnelles Handeln seitens der Angreifer führte dazu, dass sie das Opfer niedertraten, während es am Boden lag. Die fernen Passanten konnten nur hilflos zusehen.

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Während der Verhandlung gaben die Angeklagten teilweise zu, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Der jüngere Mitangeklagte gestand, zwei Schläge ins Gesicht ausgeführt zu haben, während der Ältere lediglich einen Tritt in den Hintern einräumte. Der Hauptangeklagte, der die Initiative zu der Tat ergriffen hatte, versuchte zusätzlich, ein anderes Motiv für die Attacke darzulegen. Er behauptete, das Opfer habe seine Tochter sexuell belästigt, was jedoch vom Gericht nicht geglaubt wurde.

Die Strafe und die Reaktionen der Angeklagten

Am Ende der Verhandlung entschied das Gericht, den 38-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten zu verurteilen, während sein Komplize eine Bewährungsstrafe von einem Jahr erhielt. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine härtere Strafe gefordert, und das Urteil folgte weitgehend seinen Argumenten. Der Verteidiger des 38-Jährigen forderte dagegen eine geringere Strafe, woraufhin das Gericht jedoch nicht einlenkte.

Der 42-Jährige zeigte zumindest Anzeichen von Reue, während der jüngere Angeklagte ohne Bedauern äußerte: „Er hat bekommen, was er verdient.“ Dieses Statement spiegelt den Grad der Emotionen wider, die in diesem Fall am Werk waren. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, und die Erwartungen bleiben, dass diese strenge Haltung der Justiz möglicherweise bedeutende Konsequenzen für die Angeklagten haben könnte.

Dieser Fall ist nicht nur ein weiteres Beispiel für die eskalierenden Gewaltverhältnisse in städtischen Gebieten, sondern wirft auch Fragen zur grundlegenden Gerechtigkeit und den moralischen Werten auf, die in der Gesellschaft vorherrschen. Fulda wird weiterhin genau beobachten, wie sich dieser Fall vor dem Hintergrund der sich verändernden gesellschaftlichen Normen entwickelt.

– NAG

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