Ein schockierender Fall aus Alheim sorgt für Aufregung: Ein 59-jähriger Mann, der im Januar seine 81-jährige Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser erstochen hat, wurde am Landgericht Fulda freigesprochen, jedoch nicht auf freien Fuß gesetzt. Der Grund? Der Angeklagte leidet an multiplen psychischen Störungen und wurde als schuldunfähig eingestuft. Richter Jörg Weddig verkündete, dass der Mann in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird, um dort behandelt zu werden.
Die Tat ereignete sich, während die Frau schlief, und das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte zur Tatzeit aufgrund seiner schizo-depressiven Erkrankung nicht in der Lage war, seine Handlungen zu steuern. Diese Erkrankung führte zu extremen Stimmungsschwankungen und Wahnvorstellungen, in denen er glaubte, seine Partnerin wolle ihm schaden. „Das ist ein tragischer Fall, da die Person, die an dem Angeklagten festgehalten und sich gekümmert hat, getötet wurde“, so Richter Weddig. Der Angeklagte hatte bereits vor der Tat unter Halluzinationen gelitten und war von der Überzeugung besessen, dass seine Partnerin mit seinem eigenen Sohn Geschlechtsverkehr hatte.
Die verzweifelte Hilfe der Partnerin
Die Seniorin hatte alles versucht, um ihren Partner zu schützen. Regelmäßig rief sie den Krankenwagen, weil der Mann trotz einer Leberzirrhose Alkohol konsumierte und seine Medikamente nicht einnahm. Im September 2023 hatte sie den Notruf gewählt, da er handgreiflich geworden war. Trotz dieser Vorfälle fühlte sie sich nicht bedroht und am Tattag gab es keine Anzeichen für einen bevorstehenden Angriff. Der Angeklagte gestand, dass die Tötung nur „20 Sekunden“ gedauert habe, und es bleibt unklar, ob die Tat geplant war. Richter Weddig wies darauf hin, dass der Mann „nicht weiß, welche Gefahr er für andere ist“, weshalb keine Bewährung angeordnet wurde.
In Hessen gibt es derzeit sechs Kliniken für Maßregelvollzug, die psychisch erkrankte oder suchtkranke Straftäter behandeln. Diese Einrichtungen haben den Auftrag, die Betroffenen zu bessern und zu sichern, um zukünftige Straftaten zu verhindern.