Ein 33-jähriger Mann aus Bad Hersfeld wurde jüngst vom Landgericht Fulda verurteilt, nachdem er seine Mutter bedroht hatte, um von ihr 500 Euro zu erpressen. Der Vorfall, der sich am 2. November 2021 ereignete, führte zu einer Verurteilung in Abwesenheit, da der Angeklagte der Gerichtsverhandlung fernblieb. Die Vorsitzende Richterin Bettina Stade sah die nötigen Beweise für die Vorwürfe als ausreichend an und verhängte eine Haftstrafe von neun Monaten, die jedoch für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der Verurteilte 200 Sozialstunden leisten.
Dieser Fall ist nicht der erste seiner Art für den Angeklagten. Bereits am 23. August 2023 erhielt er wegen schwerer räuberischer Erpressung eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Die Materie um die 500 Euro ist besonders brisant, da das Geld aus dem Nachlass seiner verstorbenen Großmutter stammte. Die Eltern des Angeklagten hatten dieses Geld verwaltet, ausdrücklich mit dem Hinweis, dass es nicht für den Kauf von Drogen verwendet werden dürfe. Der Angeklagte, der einen Cannabiskonsum aufweist, hätte das Gesuch nach dieser Summe zwar aus einem persönlichen Interesse heraus gestellt, jedoch seine Situation durch die Bedrohung erheblich zugespitzt.
Ein erneuter Prozess und seine Schwierigkeiten
Der Bundesgerichtshof hatte aufgrund von Verfahrensfehlern das erste Urteil für nichtig erklärt und die Sache zurück an eine andere Kammer des Landgerichts Fulda verwiesen. Durch die Dropsigkeit des Angeklagten, der sich in der Verhandlung wiederholt ungebührlich verhielt und Drohungen gegen Zeugen aussprach, wurde die Situation nicht weniger kompliziert. Dieses Verhalten führte dazu, dass die Verhandlungen mehrmals unterbrochen werden mussten, was den Eindruck einer chaotischen Rechtssituation verstärkte. Vor allem die Einschätzungen seiner Eltern, die ihn als aggressiv und unberechenbar beschrieben, trugen zur Komplexität des Falles bei, zumal der Angeklagte bereits nicht mehr bei ihnen lebte.
Die Richter standen auch vor der Herausforderung zu entscheiden, inwiefern seine verminderte Steuerungsfähigkeit, die während der Tat durch seinen Cannabiskonsum bedingt war, Einfluss auf das Urteil haben sollte. Ein psychiatrischer Gutachter stellte fest, dass eine Therapie oder stationäre Behandlung in seinem Zustand nicht sinnvoll wären, da der Angeklagte solche Maßnahmen rigoros ablehnte. Trotz dieser Warnungen wägte das Gericht die weitere Gefährlichkeit des Angeklagten ab und berücksichtigte die vorangegangene Straffreiheit seit dem Vorfall.
Das Urteil ist ein bedeutender Schritt, um sowohl den Angeklagten zur Verantwortung zu ziehen, als auch die Sicherheit der Mutter zu gewährleisten. Auch wenn das Urteil auf Bewährung ausgesetzt wurde, bleibt abzuwarten, wie sich das Verhalten des Mannes in den kommenden Jahren entwickeln wird. Aufgrund seiner Vorgeschichte bleibt er in der Beobachtung, vor allem da seine vermeintliche Unbedarftheit gegenüber der Schwere seiner Taten immer wieder zur Thematik wird.
Die Verhandlungen um seinen Fall zeigen auf, wie komplex die Zusammenhänge menschlichen Handelns sein können, insbesondere wenn psychische Probleme und Suchtverhalten im Spiel sind. Die Gerichte stehen oft vor der schwierigen Aufgabe, sowohl das Wohlergehen der Opfer als auch das der Täter zu schützen. Der Fall bleibt in der öffentlichen Diskussion und zeigt die Herausforderungen im Umgang mit Gewalt in der Familie und den notwendigen rechtlichen Schritten, um solche Situationen zu entschärfen.
Für weitere Informationen zu diesem Fall und dessen rechtlichen Hintergründen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.hna.de.