In Hessen tickt die Uhr für Millionen Autofahrer! Der Umtausch alter Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, steht bevor. Wer noch mit dem grauen „Lappen“ oder dem rosa Pappausweis unterwegs ist, muss schnell handeln! Die Frist für die Umstellung endet am 19. Januar 2033, und die ersten, die betroffen sind, sind die Jahrgänge ab 1971, deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Ihre Deadline ist der 19. Januar 2025!
Warum dieser Umtausch? Die Bundesregierung will die Fälschungssicherheit erhöhen und die Führerscheine EU-weit einheitlich gestalten. Künftig sind die neuen Karten maximal 15 Jahre gültig und müssen regelmäßig aktualisiert werden. Das bedeutet, dass auch die bereits modernen Scheckkartenführerscheine bald der Vergangenheit angehören werden. Der ADAC schätzt, dass in Deutschland insgesamt 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden müssen – ein gewaltiges Unterfangen!
Wichtige Informationen zum Umtausch
Für den Umtausch benötigen Sie einige Unterlagen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, Ihren aktuellen Führerschein und eine Gebühr von 25,30 Euro. Falls Ihr alter Führerschein nicht von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde, müssen Sie eine Karteikartenabschrift anfordern. Diese kann bequem online, telefonisch oder per Post beantragt werden.
Einige Behörden in Hessen bieten bereits einen Online-Service für den Führerschein-Umtausch an, darunter Kassel, Wiesbaden und der Kreis Marburg-Biedenkopf. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Also, nicht zögern – handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
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