Darmstadt-Dieburg

Prämie für Wildschweinjagd: Landkreis Darmstadt-Dieburg kämpft gegen Pest

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat eine 100 Euro Abschussprämie für tote Wildschweine in der Sperrzone I eingeführt, um die Verbreitung der Schweinepest einzudämmen, nachdem die Seuche im Juli entdeckt wurde.

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wird eine Abschussprämie für Wildschweine in der sogenannten Sperrzone I eingeführt. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die gefährliche Afrikanische Schweinepest (ASP) besser einzudämmen, die sich in der Region ausbreitet. Die Prämie beträgt 100 Euro pro erlegtem Wildschwein und soll die Jäger dazu anregen, verstärkt gegen das Wildschweinfieber vorzugehen. Die Entscheidung, eine solche finanzielle Anreizung zu schaffen, kommt zu einem kritischen Zeitpunkt, da sowohl Wild- als auch Hausschweine von dieser Virusinfektion betroffen sind.

Die Abschussprämie gilt ausschließlich in einer speziellen Schutzzone rund um Darmstadt-Dieburg, wo die Seuche besonders kritisch ist. Jäger sind aufgefordert, die erlegten Tiere gemäß den Vorgaben des Veterinäramts zu entsorgen. Um die Prämie zu erhalten, müssen sie die entsprechenden Regelungen befolgen und den Abschuss rechtzeitig online anmelden. Diese Schritte sollen sicherstellen, dass die Tiere nicht in das normale Nahrungssystem gelangen und die Verbreitung des Virus weiter vorangetrieben wird.

Regelungen für die Jagd in Schutzzonen

Innerhalb der Schutzzone I dürfen nur Jäger mit einer gültigen Jagdausübungsberechtigung Wildschweine erlegen. Der Landkreis hat damit die Absicht, einen „Jagd-Tourismus“ im Zusammenhang mit der Prämie zu verhindern, um zu gewährleisten, dass die Jagd praktisch und effektiv durchgeführt wird. Zu dieser Schutzzone gehören mehrere Gemeinden, darunter Schaafheim, Teile von Babenhausen, Groß-Umstadt und weitere Orte.

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Besonderes Augenmerk liegt auf der Entsorgung der Kadaver. Diese müssen in auslaufsicheren Behältern zu einer Wildsammelstelle oder in eine sogenannte Wildkammer transportiert werden, wo sie dann ordnungsgemäß aufgebrochen werden dürfen. Das Aufbrechen bedeutet das Öffnen des Tieres, um die Eingeweide zu entfernen und somit die Verbreitung des Virus zu verhindern. In dieser Region gelten weitere Einschränkungen, die auch den Einsatz von Hunden betreffen; diese dürfen keinen Kontakt mit dem Wildschwein haben. In der angrenzenden Sperrzone II gelten sogar noch strengere Regeln, sodass die Hunde an der Leine gehalten werden müssen.

Die Schweinepest, die zunächst in den Landkreisen Bergstraße und anderen Regionen festgestellt wurde, bleibt für Menschen und andere Tierarten ungefährlich. Die Krankheit verläuft jedoch für die betroffenen Schweine immer tödlich. Die Prophylaxe, die durch die Jagd und die gezielte Prämie gefördert wird, ist wichtig, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden.

Zusätzlich wird an der Grenze zu Bayern ein rund 50 Kilometer langer Zaun gebaut, der von Dieburg bis zur Landesgrenze verlaufen soll. Dieser Zaun ist eine präventive Maßnahme, um die Einschleppung des Virus in benachbarte Gebiete zu verhindern. Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat ebenfalls auf die Situation in Hessen reagiert und eine Prämie in Höhe von 100 Euro pro erlegtem Wildschwein eingeführt.

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Die internen Maßnahmen der Jäger und der Behörden sind ein wichtiger Schritt, um die Verbreitung der Schweinepest in Südhessen einzudämmen und die Tierbestände zu schützen. Während die Prämie eine Anreizung darstellt, wird sie auch mit strikten Auflagen verknüpft, um die Effektivität der Jagd sowohl zu gewährleisten als auch den handelnden Personen und der Tierwelt großen Respekt entgegenzubringen. In Anbetracht der globalen Herausforderungen, die Pandemien mit sich bringen, ist dies eine bedeutende Entwicklung, die nicht nur auf lokaler Ebene beobachtet werden sollte, sondern möglicherweise auch im größeren Rahmen der Tierhaltung und Wildtierbewirtschaftung von Interesse ist.

Die Schwarze Pest, auch als Afrikanische Schweinepest (ASP) bezeichnet, ist eine gravierende Virusinfektion, die insbesondere Wild- und Hausschweine betrifft. Diese Krankheit wurde erstmals 1921 in Kenia beobachtet und hat sich seitdem über Afrika und Europa ausgebreitet. Die Übertragung des Virus erfolgt überwiegend über direkten Kontakt zwischen Tieren oder indirekt durch kontaminierte Materialien, wie Futter oder Tierpflegeprodukte. In den letzten Jahren wurden in mehreren europäischen Ländern, darunter auch Deutschland, Fälle von Afrikanischer Schweinepest festgestellt, was zu weiteren Maßnahmen und Regelungen geführt hat.

Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass die Afrikanische Schweinepest nicht heilbar ist und zu einer hohen Sterblichkeitsrate bei infizierten Tieren führt. Dies hat nicht nur ökonomische Auswirkungen auf die Landwirtschaft, sondern beeinträchtigt auch die Wildtierpopulationen. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sind die ökonomischen Verluste für die Schweinehaltung erheblich, da Bauern gezwungen sind, Vorbeugungsmaßnahmen zu ergreifen und im Falle eines Ausbruchs schnelle und teure Maßnahmen zur Entsorgung infizierter Tiere zu implementieren.

Regionale Auswirkungen und vorbeugende Maßnahmen

In Deutschland sind verschiedene Bundesländer betroffen, wobei jede Region individuelle Strategien zur Bekämpfung der ASP entwickelt. In Hessen, besonders im Landkreis Darmstadt-Dieburg, zeigt sich das Bemühen um eine proaktive Jagdstrategie. Die im Artikel erwähnte Abschussprämie für Wildschweine ist Teil eines umfassenden Plans, um die Ausbreitung des Virus zu minimieren. Diese Praktiken werden durch epidemiologische Studien unterstützt, die die Bewegungen von Wildschweinen und die Risikofaktoren für die Virusverbreitung analysieren.

Um den lokalen Schweinebestand zu schützen und den Virus zu kontrollieren, sind die Landwirte gehalten, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuführen. Dazu zählen unter anderem quarantäneähnliche Regulierungen in betroffenen Gebieten und strenge Kontrollen an Verkehrswegen, um eine Verbreitung des Virus durch Menschen oder Transportmittel zu verhindern. Auch die Errichtung von Zäunen, wie die etwa 50 Kilometer lange Barriere in Südhessen, hat zum Ziel, die Wildschweine von landwirtschaftlichen Flächen fernzuhalten und die Verbreitung der ASP einzudämmen.

In einer Umfrage von Landwirtschaft Magazin aus dem Jahr 2022 gaben 67% der befragten Landwirte an, dass sie sich um die Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest auf ihre Betriebe fürchten. Diese Ängste sind nicht unbegründet, denn Krankheiten wie die ASP können nicht nur den direkten Viehbestand bedrohen, sondern haben auch langfristige Konsequenzen für die lokalen Märkte und die gesamte Tierhaltungsindustrie.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Afrikanische Schweinepest eine ernstzunehmende Bedrohung für die Schweinezucht in Deutschland darstellt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung und Kontrolle der ASP erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Jägern und Behörden, um den Schutz der Tiere, der Landwirtschaft und letztendlich auch die wirtschaftlichen Interessen der Region zu gewährleisten.

– NAG

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