Bergstraße

Erweiterung der Sperrzone II im Kreis Bergstraße: Maßnahmen gegen die ASP

Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest hat der Kreis Bergstraße am Montag die Sperrzone II ausgeweitet, wodurch fast alle Gemeinden im Kreis betroffen sind, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, nachdem ein infiziertes Wildschwein in der nahegelegenen Gemeinde Hemsbach entdeckt wurde.

Der Landkreis Bergstraße hat erneut Schutzmaßnahmen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschärft, was eine umfassende Auswirkung auf die lokale Gemeinschaft hat. Mit der Erweiterung der Sperrzone II ist nun fast der gesamte Kreis betroffen, mit Ausnahme von Hirschhorn und Neckarsteinach.

Ursa­che und Reaktion des Kreises

Die Entscheidung zur Ausweitung der Sperrzone wurde getroffen, nachdem ein mit ASP infiziertes Wildschwein in der benachbarten Gemeinde Hemsbach (Baden-Württemberg) gefunden wurde. Der zuständige Dezernent, Matthias Schimpf, erklärte, dass die Ansteckung insbesondere durch menschliche Aktivitäten verbreitet werden kann. Daher erfordere die Situation strikte Maßnahmen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Regelungen in der Sperrzone

In der nun erweiterten Sperrzone gelten umfangreiche Einschränkungen, die nicht nur die Jagd betreffen. Jagden sind in dieser Zone untersagt, und auch das Pilzesammeln, Geocaching sowie das Verlassen der definierten Wege sind klar geregelt. Beispielsweise müssen Waldbesucher sich strikt an die ausgeschilderten Wege halten und Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Tiere an der Leine zu führen.

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Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung

Die strengen Auflagen treffen auch die Freizeitaktivitäten der Einwohner, die oft die Natur zur Erholung aufsuchen. Das Verbot, die Wege zu verlassen, schränkt nicht nur das Sammeln von Pilzen und anderen Waldfrüchten ein, sondern führt auch zu einem Rückgang von Freizeitaktivitäten wie Geocaching. Für viele Menschen, die sich in der Natur erholen möchten, ist dies ein großer Verlust.

Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Schweine

Eine wichtige Sicherheitsmaßnahme zur Eindämmung des Virus ist die Vorschrift zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Speiseresten an Wander- und Rastplätzen. Essensreste müssen in geschlossenen Müllbehältern verstaut werden, um zu verhindern, dass wilde Tiere mit dem Virus in Kontakt kommen. Schimpf betont, dass Lebensmittel als Überträger des Virus hochriskant sind, obwohl die Krankheit für Menschen nicht gefährlich ist.

Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung

Der Landkreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Bewohnern und Besuchern klare Regeln im Umgang mit der neuen Situation vorgibt. Es drohen Bußgelder für die Missachtung dieser Auflagen, wodurch die Bedeutung der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen unterstrichen wird.

Hintergrund der Ausweitung

Die jüngste Ausweitung der Sperrzone ist nicht die erste ihrer Art. Erst vergangene Woche wurden in Ober-Ramstadt aufgrund eines positiven ASP-Falls ähnliche Maßnahmen ergriffen. Dies zeigt den ernsthaften und fortlaufenden Kampf des Kreises gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest.

Die Bedeutung der Afrikanischen Schweinepest

Die ASP ist eine Viruserkrankung, die für Wild- und Hausschweine tödlich verläuft. Die Erkrankung wurde erstmals Mitte Juni im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen und mittlerweile als ernsthafte Bedrohung für die lokale Tierpopulation erkannt. Besonders kritisch ist, dass die Krankheit nicht heilbar ist, was die dringende Notwendigkeit unterstreicht, präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Die aktuellen Entwicklungen werfen Fragen zur nachhaltigen Nutzung und Pflege der Wälder und zum Schutz der Wildtiere auf. Die Auswirkungen auf die Gemeinde und die Jagdgesellschaften werden hierbei besonders spürbar sein.

– NAG

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