Hamburg. Eine regelrechte Welle der Veränderung rollt über Hamburg! Ab dem 1. November verabschiedet sich das Transsexuellengesetz und Platz für das neue Selbstbestimmungsgesetz wird geschaffen! Bereits im Vorfeld haben über 540 Hamburger mutig die Initiative ergriffen und Anträge auf Namens- und Geschlechtsänderungen gestellt. Dies ergab eine Anfrage des CDU-Abgeordneten André Trepoll.
Dieses neue Gesetz, das es Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen erleichtert, ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu verwirklichen, hat bereits seit August die Türen für Änderungsanträge weit geöffnet. Die meisten der Anträge haben in den Bezirken Hamburg-Nord und Hamburg-Mitte einen Sturm ausgelöst, mit jeweils 105 Anträgen. Auch weitere Bezirke wie Altona und Eimsbüttel folgen dicht dahinter mit 103 und 82 Anträgen.
Wichtige rechtliche Fragen bleiben offen!
Doch während das Gesetz in Kraft tritt, bleiben wichtige Fragen unbeantwortet! Der Senat hat bestätigt, dass keine Meldepflichten für diejenigen bestehen, die ihren Geschlechtseintrag ändern! Was bedeutet das in einer Welt, in der rechtliche Dinge zügig geklärt werden müssen? André Trepoll, Verfassungs- und Bezirksexperte der CDU-Fraktion, sieht die kritischen Punkte. „Wie soll bei Zwangsvollstreckungen ein Gläubiger ein Urteil vollstrecken, wenn die Person mittlerweile unter einem anderen Namen und Geschlecht existiert?“ Zudem fragt er, wie die Polizei informiert wird, wenn per Haftbefehl Personen gesucht werden müssen, die nun ein anderes Geschlecht haben. Hier sind Fragen im Raum, die dringend eine Antwort benötigen – die Ampel-Regierung ist gefordert!
Die Gebühr für diese weitreichende Änderung beläuft sich auf 35,50 Euro, mit einer Erhöhung auf 55,50 Euro, wenn mehrere Beurkundungen an einem Termin beantragt werden. Eine Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass sind zwingend erforderlich, um die rechtlichen Prozesse zu vollziehen. Der Countdown zur Selbstbestimmung hat begonnen!
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