HamburgKriminalität und Justiz

Zoll Hamburg: Nunchaku bei Reisendem sichergestellt – Ermittlungen laufen!

Am 18. August 2024 beschlagnahmte der Zoll am Flughafen Hamburg bei einem 40-jährigen Reisenden ein Nunchaku, das als verbotene Waffe gilt, und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen der Einfuhr eines verbotenen Gegenstands ein.

Hamburg, Itzehoe (ots)

Am Flughafen Hamburg wurde am 18. August 2024 ein Aufenthalt für einen 40-jährigen Mann aus Istanbul unerwartet durch die Zollbehörden unterbrochen. Bei einer Routinekontrolle des Gepäcks entdeckten die Zöllner ein Nunchaku, auch bekannt als Würgeholz. Der Reisende hatte dieses als ein dekoratives Element für sein Zuhause erworben, was jedoch nicht den geltenden Gesetzen über die Einfuhr von Waffen entsprach.

Die Zollbeamten hatten den Mann nach dessen Durchquerung des „Grünen Kanals“, wo anmeldefreie Waren passieren sollten, um eine Kontrolle gebeten. Während sein Handgepäck unauffällig blieb, brachte die anschließende Durchsuchung seines Koffers eine verbotene Waffe ans Licht. Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe, erklärte: „Derartige Waffen sind durch das Waffengesetz verboten.“ Das Nunchaku, ein Paar miteinander verbundener Stockwerke, die in verschiedenen Kampfkünsten verwendet werden, fällt in die Kategorie der verboten Waffen.

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Ein Verstoß gegen das Waffengesetz

Die Bestimmungen dieses Gesetzes haben das Ziel, die Sicherheit im Umgang mit Waffen zu erhöhen. Nunchakus sind vor allem aufgrund ihrer potenziell gefährlichen Aspekte, insbesondere, dass sie dazu verwendet werden können, Verletzungen zuzufügen, in Deutschland nicht erlaubt. Die Zollbeamten beschlagnahmten die Waffe umgehend und leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Reisenden ein.

Douce fügte hinzu: „Der Reisende muss sich nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen der Einfuhr einer verbotenen Waffe auseinandersetzen.“ Das Zollfahndungsamt Hamburg überwacht die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Hamburg. Solch ein Ermittlungsverfahren kann schwerwiegende Folgen haben; gemäß § 372 der Abgabenordnung kann die Einfuhr verwerflicher Gegenstände als „Bannbruch“ klassifiziert werden, was mit hohen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann.

Der Fall verdeutlicht die strengen Maßnahmen, die Zollbehörden ergreifen, um die Sicherheit in den Luftverkehr und im gesamten Land zu gewährleisten. Die Zollkontrollen sind ein notwendiges Instrument, um potenziell gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr zu ziehen und somit die Gesellschaft zu schützen. Der Vorfall zeigt, dass auch unscheinbare Gegenstände wie das Nunchaku schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben können, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.

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Die Überwachung am Flughafen Hamburg ist ein Beispiel für die Bemühungen, die Sicherheit nicht nur im Luftverkehr, sondern auch im alltäglichen Leben zu gewährleisten. Dies soll sicherstellen, dass Reisende sich in einem sicheren Umfeld bewegen und nicht durch unerwartete Sicherheitsrisiken gefährdet werden.

In Anbetracht dieser Entwicklungen ist es von großer Bedeutung, dass Reisende sich über die rechtlichen Bestimmungen zur Einfuhr von Waren, insbesondere von Waffen, im Klaren sind. Die Aufklärung über diese Vorschriften könnte potenzielle rechtliche Probleme vermeiden helfen und dazu beitragen, dass derartige Vorfälle in Zukunft seltener vorkommen.

– NAG

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